Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende in Borken nicht mehr zulässig
Borken(pd/bos). Die Stadtverwaltung Borken weist alle BürgerInnen darauf hin, dass das Verbrennen von Schlagabraum in Form eines Nutzfeuers nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist.
Für die Durchführung eines Nutzfeuers ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an [email protected] notwendig. Anzugeben ist dabei der beabsichtige Zeitpunkt sowie die genaue Örtlichkeit des Feuers.
Osterfeuer
Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende sind aufgrund eines politischen Beschlusses zukünftig nicht mehr zulässig. Es ist beabsichtigt, dass an Ostern stattdessen in Borken einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen stattfinden, die durch Vereine oder ähnliche Gruppierungen organisiert und verantwortet werden.
Osterfeuer in der Gemeinde Raesfeld
In der Gemeinde Raesfeld können Osterfeuer weiterhin stattfinden. Norbert Altrogge, Leiter des Ordnungsamten verwies auf die Anmeldezeit von Osterfeuer. Was die Regelung zur Größe anbelangt, darf eine Höhe von 3,5 Meter nicht überschritten werden (wir berichteten).
Verbrennen von Schlagabraum in Raesfeld
Was das Verbrennen von Schlagabraum zur Pflege von Wallhecken, Windschutzstreifen usw. anbelangt, gilt auch in der Gemeinde die Frist bis zum 28. Februar.