Osterfeuer können weiterhin stattfinden. Genehmigungsverfahren Osterfeuer wurde einstimmig abgelehnt. Gemeinde legt neuen Zeitpunkt für das Verbrennen von Schlagabraumfeuer fest.
RAESFELD. Zwei Jahre hintereinander gab es coronabedingt keine Osterfeuer mit gemütlichem Beisammensein. Wenn es nach NABU ginge, dann soll auf das Brauchtum „Osterfeuer“ zukünftig komplett in den Gemeinden darauf verzichtet werden. Alternativ dafür soll ein digitaler Lageplan für Veranstaltungen „Osterfeuer“ erstellt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese punktuellen Veranstaltungen wirklich für jeden öffentlich zugänglich gemacht werden. Das war Thema im Hauptschuss am Montag.
Alle Jahre erfreuen sich die Menschen an die traditionellen Osterfeuer. Nun sollen diese laut NABU zukünftig komplett verboten werden. Gleichzeitig fordert NABU die Kommunen auf, die Kontrollen in den jeweiligen Kommunen bei der Vergabe Schlagabraumverbrennung stärker zu prüfen. Das war Thema im Hauptschuss am Montag.

Münsterländischer Osterbrauchtum
Was eine Änderung der Osterfeuer anbelange, sehe der Chef des Ordnungsamtes Norbert Altrogge keinen Änderungsbedarf, da die Gemeinde die Vergabekriterien bereits angepasst habe. „Es hat zu keiner Zeit Beanstandungen der Feuerwehr gegeben“, so Altrogge. Und außerdem spielen Osterfeuer, besonders bei Nachbarschaften in den Außenbereichen, eine große Rolle. Für die sozialen Gemeinschaften sei es wichtig, sich am Ostersonntag an einem Osterfeuerfeuer versammeln zu können. „Vor diesem Hintergrund des münsterländischen Osterbrauchtums und der hiesigen Sozialstrukturen ist die Anzahl der Osterfeuer erklärlich und nicht unvertretbar hoch“, ergänzt Altrogge.
Altrogge verwies auf die Anmeldezeit von Osterfeuer. „Es gibt auch Regelungen zur Größe. So darf eine Höhe von 3,5 Meter nicht überschreiten“
Schlagabraumfeuer werden zeitlich begrenzt
Was jedoch den Schlagabraumfeuer zur Pflege von Wallhecken, Windschutzstreifen usw. anbelangt, soll dieser, da die Gemeinde bis dato noch keine Richtlinien hat, nun zeitlich begrenzt werden. Für Bürgermeister Martin Tesing bedeute dies, dass die Verwaltung sich damit nun auseinandersetzen müsse. Tesing schlug vor, die Ahauser Regelung als Vorbild zu nehmen.
Henry Tünte (Grüne) wollte wissen, wie die Entwicklung in Raesfeld sei, und ob hier laut NABU Osterfeuer benutzt werden, um billig Grünabfälle loszuwerden.
Mit Blick auf das Verbrennen von Pflanzenschnitt als Osterfeuer sehe Tünte aufgrund des Klimawandels und durch einen immer trockeneren und früheren Frühling es als bedenklich an. Er schlug vor, das Verbrennen von Schlagabraumfeuer nur im Zeitraum von 1. 10. bis 28. 2., und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bis zum 15. 3., zu erlauben. „Wir müssen aufpassen, dass die Zeiträume und das Umschichten des Holzes eingehalten werden, um Brutplätze nicht zu gefährden“, so Tünte.
Die Fraktionen stimmten mit neun Ja und drei Gegenstimmen für die neue zeitliche Begrenzung von Schlagabraumfeuer. Diese Feuer müssen mindestens zwei Tage vorher dem Ordnungsamt angezeigt werden.