StartPolitikUWG: Familien mit mehreren Kindern sollen entlastet werden

UWG: Familien mit mehreren Kindern sollen entlastet werden

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Foto: Petra Bosse/Archiv

Antrag der UWG-Fraktion: Übernahme von Betreuungskosten für Geschwisterkinder im Haushalt 2025

Die UWG Raesfeld-Erle eV hat einen Antrag zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern eingereicht. Ziel sei es, die Betreuungskosten für Geschwisterkinder, die gleichzeitig im Kindergarten und/oder Offener Ganztagsbetreuung (OGS) betreut werden und deren Kosten nicht bereits vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, durch die Gemeinde Raesfeld zu decken.

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Antragsformular

Fraktionsvorsitzender Volker van Wasen erläuterte: „In Familien mit mehreren Kindern ist es oft erforderlich, dass die Kinder sowohl im Kindergarten als auch in der OGS betreut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.“ Aktuell entstehen jedoch für jedes betreute Kind separate Kosten, unabhängig davon, ob Geschwister parallel betreut werden. Dies führt insbesondere in kinderreichen Familien zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Zielsetzung des Antrags

Der Vorschlag der UWG sieht vor, dass die Gemeinde diese zusätzlichen Betreuungskosten übernimmt. Damit sollen zwei Hauptziele erreicht werden:

  1. Finanzielle Entlastung von Familien: Durch die Übernahme der Betreuungskosten für Geschwisterkinder werden Familien in Raesfeld spürbar entlastet.
  2. Förderung der Chancengleichheit: Die Maßnahme trägt dazu bei, allen Kindern einen gleichen Zugang zu Betreuungsangeboten zu ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation Familien.

Vorbildfunktion anderer Kommunen

Bereits zahlreiche Kommunen hätten ähnliche Modelle eingeführt, die die finanzielle Belastung von Familien reduzieren. Diese Maßnahmen erhöhen, so van Wasen, nachweislich die Attraktivität der jeweiligen Gemeinden für junge Familien und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bitte um Prüfung und Planung im Haushalt 2025

Die UWG Raesfeld-Erle eV bittet die Gemeinde, diesen Antrag im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2025 zu prüfen und die erforderlichen Mittel einzuplanen.

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