UWG: Antrag der CDU wirft Fragen auf

Stellungnahme der UWG zum Antrag der CDU – Fraktion vom 22.01.2021: Anerkennung für Menschen in der Pandemie

Zu dem Antrag der CDU – Fraktion vom 22.01.2021 möchte die UWG-Fraktion Stellung. Desrüber hinaus werfe dieser laut Fraktionsvorsitzender Johannes Lülf einige Fragen auf. Diese sollen in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.3.2021 zielgerichtet diskutiert werden.

Der erste Absatz des CDU – Antrages zitiert den Ratsbeschluss laut Johannes Lülf unzutreffend.

Keineswegs wurde beschlossen, „ für örtliche Vereine, die in der Pandemie in finanzielle Not geraten sind und von Bund und Land nicht entsprechend unterstützt werden, einen Betrag von 20.000 Euro bereitzustellen.“

Der im Ratsbeschluss zitierte Antrag der CDU lautete vielmehr wie folgt: „10.Wir beantragen die Bereitstellung von 20.000 Euro für die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in unserer Gemeinde für den Fall, das sich entsprechende Lücken bei der Finanzierung durch Bund und Land ergeben.“

Die im ursprünglichen Antrag in Bezug genommene ehrenamtliche Tätigkeit gehe, so Lülf, weit über Vereinsaktivitäten hinaus. Als Beispiel nennt Lüft die Flüchtlingshilfe 2015/16 oder die ehrenamtlichen Helfer in Betreuungseinrichtungen oder die Vorleser in den Grundschulen. Warum bei einer Übertragung in das Haushaltsjahr 2021 hier eine Einschränkung auf Vereine erfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Desweiteren sei dem CDU –Antrag nicht eindeutig zu entnehmen, ob durch diese Übertragung in das laufende Haushaltsjahr die „Anerkennung für Menschen, die in der Pandemie besonders viel leisten“ aus diesen 20.000 € finanziert werden solle oder ob es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelt, die nur zufällig in einem Antrag zusammengefasst wurden.

Da in dem Antrag von Vollzeit- und Teilzeitkräften die Rede sei, könne ja eine Finanzierung aus Mitteln für „ehrenamtlicher Arbeit“ wohl nicht erfolgen. Hier bestehe nach Meinung der UWG-Fraktion Erläuterungsbedarf.

In dem dem Schreiben vom 22.01.2021 heißt es: „ möchte die CDU – Fraktion….Menschen… die besonders viel leisten, eine Anerkennung zukommen lassen“. Es wird beantragt, Gutscheine des Ortsmarketings „zu überreichen“.

Johannes Lülf möchte wissen, ob diese Formulierungen bedeute, dass die Kostentragung für die Gutscheine bei der CDU – Fraktion liegen solle und Vertreter der politischen Gemeinde die Gutscheine nur übergeben oder ob beantragt werde, dass die Kosten der Aktion aus Haushaltsmitteln bestritten werden?

Die Gemeinde müsse beim Verwaltungshandeln sicherlich den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: „Behandle Gleiches gleich und Ungleiches un-gleich““, so Lülf.

Eine weitere Frage stelle sich, ob es der Gemeinde Raesfeld überhaupt rechtlich möglich sei, nur eine von mehreren besonders durch Corona belasteten Gruppen von Menschen Vergünstigungen zu gewähren?

Dazu Johannes Lülf: „Wie kann man die Gruppe von Pflegekräften in den stationären Einrichtungen in der Gemeinde Raesfeld von anderen Gruppen korrekt und rechtssicher als „ungleich“ abgrenzen, die in der Pandemie ebenfalls besonders viel leisten?“

Hier denke die UWG zum Beispiel an Pflegekräfte mobiler Dienste oder Raesfelder Bürgern, die in auswärtigen Pflegeeinrichtungen Besonderes leisten. „Wie kann abgegrenzt werden zu medizinischem Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen? Von Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas? Von Polizisten/innen? Von Supermarktkassierer/innen? All diese Berufsgruppen leisten ebenfalls Außerordentliches in der Pandemie“.

Ebenfalls stelle sich die Frage, warum sollen ehrenamtliche Helfer, die in den genannten Einrichtungen tätig sind und nicht vergütet werden, nicht mit Anerkennung bedacht werden?

Weitere offene Fragen der UWG-Fraktion

Sind die Träger der örtlichen Einrichtungen aus Gründen des Datenschutzes überhaupt befugt, Namen und Adressen unter Angabe des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsumfanges an die Gemeinde Raesfeld weiterzugeben?

Ist bekannt, wie viele Mitarbeiter in Vollzeit und in Teilzeit in den genannten Einrichtungen arbeiten? Wie hoch wären denn die voraussichtlichen Kosten der Aktion?

Dürfen Mitarbeiter der genannten Einrichtungen arbeitsrechtlich überhaupt Geschenke von Dritten annehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gewährt werden?

Sind solche Geschenke, die sich ja auf die besonderen Belastungen bei der Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung beziehen, steuerpflichtige Zuwendungen?

Liegt ein sozialversicherungspflichtiger Vorgang vor? Falls ja, bestehe das hohe Risiko, das von den angedachten Zuwendungen fast nichts mehr bei den Bedachten ankommt, ergänzt Lülf.

Die UWG Raesfeld sei der Auffassung, dass bei allem Respekt für die außerordentlichen Leistungen der Pflegekräfte eine besondere Würdigung dieser Gruppe zwangsläufig zu Frustrationen bei all den vorgenannten, ebenfalls außerordentlich belasteten Berufsgruppen führen würden, denen die CDU – Fraktion keine „Anerkennung zukommen lassen“ will.

Ganz vergessen werde auch bei diesem Ansatz der CDU – Fraktion die Not all derer, die pandemiebedingt Einkommen einbüßen oder in schiere Not geraten. Die UWG denke da zum Beispiel an die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister inklusive der dort arbeitenden Menschen die ohne Umsätze, in Kurzarbeit oder ganz ohne Einkommen um Ihre Existenz bangen müssen. Ebenso bedachtseien die alleinerziehenden Mütter und Väter, die in der Pandemie durch den Wegfall der Betreuungsmöglichkeiten und durch Homeschooling ganz außerordentlich belastet worden seien. Johannes Lülf: „Sie müssen gleichzeitig allein für das Familieneinkommen Sorge tragen und sich um die Betreuung der Kinder kümmern“.

Deshalb möchte die UWG-Fraktion anregen, noch einmal über ein System von Einkaufsgutscheinen nachzudenken, wie es ja in vielen umliegenden Gemeinden praktiziert wurde und wird.

Johannes Lülf: „Wir könnten damit dafür sorgen, dass viel Geld, welches nach Beendigung des derzeitigen Lockdowns von Raesfelder Bürgern für aufgeschobene Einkäufe oder in Restaurants ausgegeben werden wird in Raesfeld bleibt. Damit könnten wir den hier ansässigen Händler, Dienstleistern und Gastronomen zu einem besseren Start nach dem Lock down verhelfen. Gleichzeitig leisten wir eine Unterstützung und Anerkennung an alle Raesfelder Bürger, die ja mit ihrem disziplinierten Verhalten zum Kampf gegen die Pandemie den wesentlichsten Beitrag leisten. Teilnehmen an einem solchen System sollten nur solche Unternehmen, die Ihre Aktivitäten im Lockdown einstellen oder stark einschränken mussten. Die Höchstbeträge der Gutscheine pro Haushalt oder Einwohner sowie die Höhe des Gemeindeanteils an sol-chen Gutscheinen wäre zu diskutieren“.

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