StartKreis BorkenUnzureichende technische Vorbereitung beim Wohngeld-Plus Gesetz

Unzureichende technische Vorbereitung beim Wohngeld-Plus Gesetz

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Kommunen begrüßen die verbesserten Leistungen und kritisieren die bisherige unzureichende technische Vorbereitung. Wohngeldänderungen konnten zum 1. Januar 2023 programmtechnisch nicht umgesetzt werden. Entscheidungen über gestellte Wohngeldanträge oder auch Abschlagszahlungen sind rechtzeitig nicht möglich.

Städte und Gemeinden im Kreis Borken äußern sich zum Wohngeld plus

Kreis Borken (pd). Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat tritt am 1. Januar 2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist ein vereinfachter und beschleunigter Bezug des Wohngeldes vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten.

Niedriges Einkommen soll deutlich stärker unterstützt werden

Mit dem neuen Gesetz sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen deutlich stärker unterstützt werden. Das neue Wohngeld enthält vor diesem Hintergrund drei Komponenten: die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, die Einführung einer Klimakomponente und eine Anpassung der Wohngeldformel.

Wohngeldbetrag wird erhöht

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von 180 Euro im Monat auf rund 370 Euro im Monat erhöht.
Die Städte und Gemeinden begrüßen die mit der Wohngeldreform geplante Verbesserung der Leistungen für Haushalte mit geringem Einkommen ausdrücklich. Sie haben angesichts der erwarteten stark gestiegenen Anzahl der Anspruchsberechtigten Vorsorge treffen müssen und stellen zusätzliches Personal in ihren Wohngeldstellen zur Verfügung.

Programmierung erst voraussichtlich im April 2023 abgeschlossen

Leider sei festzustellen, dass die notwendige softwaretechnische Umsetzung der Wohngeldreform nicht der Beschlussfassung des Gesetzgebungsverfahrens folgt. Es sei davon auszugehen, dass die Programmierung des Wohngeldprogramms zur Berechnung und Zahlbarmachung seitens IT.NRW voraussichtlich erst im April 2023 abgeschlossen sein wird.

Keine Abschlagszahlungen möglich

Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Entscheidungen über die gestellten Wohngeldanträge oder auch Abschlagszahlungen möglich sein. Nur aktuell laufende Wohngeldfälle werden auch zu Beginn des Jahres 2023 weiter ausgezahlt.

Verständnis und Geduld

Mechtild Schulze Hessing als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen im Kreis Borken sagt dazu: „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht gelungen ist, die Wohngeldänderungen zum 1. Januar 2023 programmtechnisch umzusetzen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld, wenn in den Wohngeldstellen erst nach Einsatzfähigkeit der Software abschließende Entscheidungen und Auszahlungen möglich sind. Ich appelliere dringend an Bund und Land, in derartig sensiblen Fällen Gesetzesänderungen erst in Kraft treten zu lassen, wenn die technische Umsetzung sichergestellt ist.“

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