Unklare Situation an der B224 zwischen Erle und Freudenberg

Straßen-NRW möchte Gespräche mit der Straßenbehörde aufnehmen – Fahrradweg in Erle endet im Seitenstreifen der B 224

Darf hier geparkt werden? Ist der zweite Streifen neben der Fahrbahn der B224 in der Üfter-Mark ein offizieller Fahrradweg, oder nicht?

Die zwei Seitenstreifen mit der durchgezogenen Linie längs der Bundesstraße B224 werfen Fragen auf. – sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer. Fakt ist, dass die parkenden, Autos auf dem Seitenstreifen Fahrradfahrer und Fußgänger gefährden. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken hier verboten. Das sieht Revierförster Christoph Beemelmans vom RVR ebenso.

Eine Ordnungswidrigkeit könne allerdings nur die Gemeinde Schermbeck ahnden. Gleichzeitig appellierte Beemelmans an die Autofahrer, dort nicht zu parken, um Fahrradfahrer und Fußgänger durch den zugestellten Seitenstreifen nicht zu gefährden. Das habe sie in jüngster Vergangenheit auch gemacht, bestätigte das Ordnungsamt (wir berichteten).

Abruptes Ende des Radweges

Noch komplizierter jedoch ist die Situation für Radfahrer, denn der aus Erle kommende Fahrradweg geht übergangslos in den Seitenstreifen der B 224 über. Für viele ist es deshalb auch unklar, ob es sich hierbei überhaupt um einen offiziellen Radweg handelt, oder nicht. Allerdings verweist ein Hinweis an der Kreuzung Brannenschnede/Hatkamp auf der linken Seite Richtung Freudenberg darauf hin, dass der Radweg hier endet. Für Fahrradfahrer jedoch, die aus der Straße Brannenschnede kommen und rechts auf die Bundesstraße abbiegen, ist dieses nicht sichtbar.

Nur ein Hinweisschild an der Kreuzung Brannenschnede/Hatkamp verweist auf der linken Seite Richtung Freudenberg darauf, dass der Radweg hier endet.

Ungewöhnliche Sachlage

Das alles sei eine einmalige und ungewöhnliche Sachlage, findet auch Martin Strothmann, Fahrlehrer aus Raesfeld. Entstanden sei die jetzige Verkehrssituation nach einem schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Verlauf entstanden, erinnert der Fahrlehrer. Um seinerzeit die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße zu reduzieren, wurden Begrenzungspfosten aufgestellt. Und so lange hier kein Radweg ausgeschildert sei, der für Radfahrer ein Gebot ausspreche, sei dieser Bereich neben der Fahrbahn als Seitenstreifen zu sehen.

Fahrradweg-B224-Raesfeld-Erle
Und wer auf der rechten Seite von Erle Richtung Freudenberg fährt, kann vom Radweg übergangslos auf den Seitenstreifen längs der B 224 wechseln. Dieser ist offiziell jedoch nicht als Fahrradweg ausgewiesen. Foto: Petra Bosse

Seitenstreifen ist kein offizieller Radweg

Obwohl der von Erle kommende Radweg übergangslos in den doppelten Seitenstreifen übergeht, gibt es auf der gesamten Strecke nirgendwo ein Schild, was diesen als Fahrradweg ausweist. Der Radweg endet damit quasi hier. Um diese Situation zu ändern, müssten hier Schilder aufgestellt werden, die den schmalen Seitenstreifen längs der Bundesstraße als Radweg kennzeichnen.

Laut Straßen-NRW erfülle die aktuelle Situation vor Ort jedoch nicht die Kriterien für einen Radweg, da der Streifen zu schmal sei. Daher könne dieser auch nicht als Radweg definiert und entsprechend beschildert werden.

Ausbau-Fahrradweg-Raesfeld-Erle-B224

Und was die Entscheidung über das Aufstellen von Verkehrsschildern anbelange, sei generell die Straßenverkehrsbehörde der Kommune, sprich Schermbeck, zuständig. Straßen.NRW würde diese nur auf Anweisung der Straßenverkehrsbehörde aufstellen.

Verbesserung der momentanen Situation

Den aktuellen Hinweis werde Straßen.NRW jedoch zum Anlass nehmen, nochmals das Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen und über Möglichkeiten zur Verbesserung der momentanen Situation, für die Radfahrenden und dort parkenden Autos, zu sprechen.

Gleichzeitig teilt Straßen-NRW mit, dass mit dem Neubau des Radweges eine deutliche Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmer herbeigeführt werde. Allerdings wird das noch etwas dauern und in diesem Jahr sei damit nach neustem Stand nicht zu rechnen.

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