Herbstschulung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Borkener Kreishaus
Besprechung von neuen gesetzlichen Regelungen und Praxis-Fällen
Kreis Borken/Borken. Zwei mal im Jahr bieten die Kommunen im Kreis Borken Schulungen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte an.
Die jüngste Herbstschulung richtete jetzt die Kreisverwaltung Borken aus, die die Aufsicht über die einzelnen Standesämter des Kreises übernimmt. Insgesamt nahmen 41 Beamtinnen und Beamte aus dem Kreis Borken sowie aus Coesfeld und Recklinghausen an der Fortbildung teil.
Zunehmende Anzahl von Beurkundungsfällen
„Die im Standesamtswesen zu beachtenden Rechtsvorschriften sind sehr vielfältig und ändern kontinuierlich“, erklärt Werner Pohlmann vom Kreis Borken, zuständig für die Standesamtsaufsicht. Außerdem müssten die Standesbeamtinnen und Standesbeamten aufgrund der zunehmenden Anzahl von Beurkundungsfällen mit Beteiligung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht nur das nationale, sondern auch vermehrt das internationale Privatrecht berücksichtigen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sei daher notwendig und auch eine Pflicht für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
Neue gesetzliche Regelungen
Auf der Tagesordnung standen unter anderem neue gesetzliche Regelungen: Zum einen erläuterten die Referenten Walter Ohsieck, Mitarbeiter des Standesamtes Dortmund, und Thomas Purwin, Leiter des Standesamtes Bocholt, beide auch Fachberater des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Westfalen, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Zum anderen behandelten sie in ihren Vorträgen das Gesetz zur Einführung gleichgeschlechtlicher Eheschließungen. Im Rahmen der Fortbildung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem die Möglichkeit, Fälle aus der eigenen Praxis zu besprechen und sich untereinander auszutauschen.