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Tierwohl-Cent: Finanzierung zum Umbau der Tierhaltung

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WLV-Präsident Beringmeier: Forderung nach vollständiger Einbindung der Landwirte

Der vorgeschlagene Tierwohl-Cent, eine Verbrauchsteuer auf Fleisch und Fleischprodukte, stellt einen zentralen Bestandteil des aktuellen Konzepts zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung dar.

Münster. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Regierungsfraktionen in dieser Woche ein Konzept für den sogenannten Tierwohl-Cent vorgelegt. Dieser soll durch eine Verbrauchsteuer auf Fleisch und Fleischprodukte den Umbau der Tierhaltung unterstützen. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband begrüßt grundsätzlich die Einführung des Tierwohl-Cents, jedoch mit der klaren Forderung, dass die Einnahmen zu 100 Prozent den Landwirtinnen und Landwirten zugutekommen müssen. Die bereits zugesagte Milliarde Euro erscheint dem Verband für einen umfassenden Umbau der Tierhaltung nicht ausreichend.

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Klärungsbedarf bei der Umsetzung

Hubertus Beringmeier, Präsident des Verbandes, betont die Notwendigkeit, dass die Verwendung der Verbrauchssteuer-Einnahmen im Konzept des BMEL noch offen ist. Er warnt davor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht zusätzlich belastet werden dürfen und die Kosten für den Umbau nicht selbst tragen sollen. Trotz der Einführung des Tierwohl-Cents wird die Investitionsbereitschaft der Betriebe laut Beringmeier zunächst nicht steigen, da noch immer Hindernisse wie das lückenhafte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und unzureichende Fördermöglichkeiten bestehen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Um die Rahmenbedingungen für Tierhalter zu verbessern, sind laut Beringmeier aufeinander abgestimmte Konzepte und eine harmonisierte Integration von Tierwohl- und Umweltrecht erforderlich. Der Verband verfolgt daher gespannt die weiteren Entwicklungen und Bestrebungen zum Umbau der Tierhaltung, insbesondere in einer Region wie Westfalen-Lippe, die eine Vielzahl von schweinehaltenden Betrieben beherbergt.

Zukunftsfeste Tierhaltung: Vier zentrale Bausteine

Das Gesamtvorhaben zur Sicherung einer zukunftsfähigen Tierhaltung umfasst vier zentrale Elemente: eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Stallumbau mit langfristiger Perspektive, verbesserte Regelungen im Tierschutzrecht sowie Anpassungen im Umweltrecht. Diese Maßnahmen sollen den Umbau der Tierhaltung unterstützen und eine nachhaltige Zukunft für die Landwirte gewährleisten.

Hintergrund

In Anbetracht der prognostizierten steigenden Kosten für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland bis zum Jahr 2040 auf 3,6 Milliarden Euro jährlich hat das Agrarministerium ein Konzept entwickelt. Dieses Konzept zielt darauf ab, die Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten und könnte als Basis für die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Fleisch und Fleischprodukte dienen.

Angesichts der fortgesetzten Bauernproteste gegen die Streichung von Steuervergünstigungen beim Agrardiesel hat Agrarminister Cem Özdemir den Landwirtinnen und Landwirten nun eine potenzielle Entlastung an anderer Stelle in Aussicht gestellt. Auf Bitte der Ampel-Fraktion hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzeptpapier erarbeitet, das als Grundlage für die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Fleisch und Fleischprodukten dienen soll und den Namen „Tierwohl-Cent“ trägt.

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