Tiere aus der Ukraine müssen gemeldet werden


Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen ist Pflicht. Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine – vorübergehend erleichterte Bedingungen 

In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei.

Darum weist das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen.

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise von Heimtieren, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der situationsbedingt zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen.

Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich, wenn sie einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung sind nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, soll durch die Untersuchung und Impfung sichergestellt werden, dass die Tiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppt haben, daran erkranken und diese hier verbreiten.

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