Soforthilfen beantragen – Kreis Borken nimmt Anträge entgegen

Bis zum 15. Juli 2016 können vom Starkregen geschädigte Privatleute, Kleingewerbebetriebe und Landwirte Soforthilfen beantragen Kreis Borken nimmt Anträge entgegen – Infotelefon bleibt freigeschaltet

Kreis Borken. Vom Starkregen geschädigte Privatleute, Kleingewerbebetriebe und Landwirte in Bocholt, Borken, Isselburg, Raesfeld, Rhede und Velen können ab sofort die finanziellen Soforthilfen des Landes beantragen. Anträge nimmt der Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Burloer Straße 93, 46325 Borken, entgegen.

Die entsprechenden Antragsformulare stehen unter www.kreis-borken.de/soforthilfe zum Abruf bereit. Während der üblichen Dienstzeiten gibt es zudem unter der Telefonnummer 02861/82-1436 weitergehende Informationen. E-Mails sind zu richten an [email protected].
Wie der Kreis Borken weiter mitteilt, geht es um Schäden, die in den sechs genannten Kommunen zwischen dem 31. Mai und 8. Juni 2016 entstanden sind. Antragsteller können sein:
– Privathaushalte mit einem nicht versicherbaren Schaden von mindestens 5.000 Euro und
– Kleingewerbebetriebe (dazu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe) mit bis zu 10 Beschäftigten, denen ein nicht versicherbarer Schaden von mindestens 10.000 Euro entstanden ist.
Ausreichend ist im Antragsverfahren die Zusicherung der Betroffenen, dass ihnen Schäden mindestens in entsprechender Höhe entstanden sind, für diese kein Versicherungsschutz möglich war und die beantragten Sofortmittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden. Die Soforthilfe beläuft sich für Privathaushalte je nach Haushaltsgröße auf 1.000 bis 2.500 Euro (Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt: 1.000 Euro; pro weitere Person: 500 Euro; maximal 2.500 Euro). Für Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten beträgt die Soforthilfe 5.000 Euro. Die Hilfe wird kurzfristig über den Kreis Borken ausgezahlt.