Umsetzung der von Bund und Land beschlossenen „Lockerungsmaßnahmen“ im Kreis Borken
Coronavirus-Pandemie: Umsetzung der von Bund und Land beschlossenen „Lockerungsmaßnahmen“ erörtert Bürgermeisterkonferenz im Borkener Kreishaus auf Einladung von Landrat Dr. Kai Zwicker
Kreis Borken. Bund und Land haben Maßnahmen beschlossen, wie in den kommenden Wochen schrittweise die strikten Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus gelockert werden können.
Mit den praktischen Fragen der Umsetzung dieser neuen Regelungen befassten sich daraufhin am Freitagvormittag (17.04.2020) die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller 17 kreisangehörigen Kommuen sowie die Führungsspitze der Kreisverwaltung Borken im Rahmen einer Konferenz, zu der Landrat Dr. Kai Zwicker ins Kreishaus eingeladen hatte.
1 Person auf 10 qm Fläche
Klar ist, dass ab Montag (20.04.2020) alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter Größe wieder öffnen können, auch in Shopping-Centern. Es ist nach Landesvorgabe allerdings nicht zulässig, dass größere Geschäfte einzelne Bereiche für den Kundenverkehr absperren, um auf diese Weise unter die maximal vorgegebene Größe zu kommen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bürgermeisterkonferenz sprachen sich einhellig dafür aus, dass dies doch ermöglicht werden müsse.
Buchläden, Autohäuser, Fahrradgeschäfte, Möbelhäuser und Babyfachmärkte dürfen auch dann aufmachen, wenn sie die Maximalgröße überschreiten. Sichergestellt müssen überall die vorgebenen Hygienestandards und Zutrittsbeschränkungen (1 Person pro 10 qm Fläche).
Restaurants und Gaststätten bleiben zunächst geschlossen.
Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 nicht zulässig – hier stehen allerdings noch konkrete Bemessungskriterien vom Land NRW aus.
Bei den Schulen sieht es nach Ankündigung von Landesschulministerin Yvonne Gebauer so aus, dass ein regulärer Schulbetrieb nach bisherigem Stundenplan bis zu den Sommerferien wohl nicht mehr stattfinden wird. Generell sollen die Klassen bzw. Kurse aufgeteilt werden.
Vorarbeiten in Schulen ab Montag
Ab dem Donnerstag (23.04.2020) können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sich in den Schulen auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten. Um dies zu ermöglichen, laufen in den Schulen ab Montag (20.04.2020) die erforderlichen Vorarbeiten. Die Abiturklausuren beginnen – wie geplant – am 12. Mai 2020.
Ob dann die Viertklässler und die Schüler der im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehenden Jahrgänge tatsächlich am 4. Mai zum Unterricht kommen können, bleibt abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie.
Darüber werden Bund und Länder am 30. April entscheiden. Bis zu den Sommerferien sollen dann nach Vorstellung von Ministerin Gebauer möglichst alle Schüler sukzessive in die Schulen zurückkommen. Allerdings müsse für sie der Unterricht dann in anderen Modellen als bisher stattfinden.

7000 Mund-Nase-Bedeckungen für Schulbetrieb
Um die Hygienemaßnahmen zu unterstützen, haben die Städte und Gemeinden und der Kreis gemeinsam beschlossen, Desinfektionsmittel und wiederverwendbare textile „Mund-Nase-Bedeckungen“ für den Schulbetrieb in den kommenden Wochen zentral durch die Kreisverwaltung zu beschaffen und zur Verfügung zu bestellen. Für die nächste Woche sind dies zunächst 7.000 Masken.
Bis zum Sommer will zudem das Land wieder allen Eltern ein Kita-Betreuungsangebot machen. Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern eine wichtige Funktion ausüben, werden auf rund zehn Prozent aller Kinder erweitert.