Die illegale Verfolgung geschützter Rotmilane und anderer Greifvögel hat in Deutschland wieder zugenommen.
Wie die Bonner Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) mitteilt, ist die Anzahl der von Januar bis Mai 2020 bundesweit registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 24 auf 30 gestiegen. Betroffen sind insgesamt 26 Landkreise in 9 Bundesländern.
Die mit Abstand meisten Tatorte liegen in Nordrhein-Westfalen, wo bei der Polizei 12 entsprechende Strafverfahren anhängig sind. Hochburgen der illegalen Verfolgungen sind hier der Kreis Heinsberg sowie das Münsterland mit insgesamt sieben bestätigten Fällen von Vergiftung.
Weitere Fälle wurden aus den Kreisen Paderborn (Abschuss eines brütenden Rotmilans), Recklinghausen (versuchte Entnahme von Habicht-Jungvögeln aus einem Nest), Aachen (Abschuss eines Mäusebussardes), Rhein-Erft-Kreis (Vergiftung eines Mäusebussardes) sowie aus dem Oberbergischen Kreis (illegale Haltung eines Uhus) gemeldet.
Das Komitee gegen den Vogelmord weist darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nur um einen kleinen Bruchteil der tatsächlich begangenen Taten handelt. „Die Dunkelziffer bei dieser Art von Kriminalität ist extrem hoch, wir gehen davon aus, dass weniger als 5% aller Taten überhaupt entdeckt werden“, so Geschäftsführer Alexander Heyd.
Monitoring registrierte mehr als 1.300 Fälle
Dazu kommt, dass es den Behörden nur äußerst selten gelingt, einen Täter zu ermitteln. So wurden durch das von E.D.G.A.R. betriebene bundesweite Monitoring seit 2005 bundesweit mehr als 1.300 Fälle registriert, jedoch im gleichen Zeitraum nur 86 Verdächtige ermittelt und später verurteilt.
Bei den verurteilten Tätern handelte es sich vor allem um Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jäger, die Greifvögel als Gefahr für ihre Tiere bzw. als Konkurrenz betrachten.