Zahl der Anträge auf Schwerbehinderung im Kreis Borken auf Rekordniveau. Rund 12.500 Verfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung im Jahr 2024.
Die Zahl der Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) hat im Jahr 2024 einen Höchststand erreicht. Insgesamt waren 12.473 Verfahren beim Kreis Borken zu bearbeiten – so viele wie noch nie seit der Übernahme der Aufgabe im Jahr 2008. Im Vorjahr 2023 lag die Zahl bei 12.042.
Antragsarten und Bearbeitungsdauer
Von den Verfahren aus dem Jahr 2024 entfielen:
- 4.352 auf Erstanträge,
- 4.191 auf Änderungsanträge,
- 2.009 auf Nachprüfungen durch das Amt,
- 1.699 auf Widersprüche,
- 222 zum Klageverfahren.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt knapp drei Monate.
Schwerbehindertenquote gestiegen
Die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken lag 2024 bei 10,31 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (10,04 Prozent) leicht gestiegen. Die Quote bildet den Anteil der Menschen mit einem GdB von mindestens 50 mit gültigem Ausweis an der Einwohnerschaft ab.
Umstellung auf Scheckkartenformat
Seit dem 1. September 2014 werden in Nordrhein-Westfalen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgegeben. Bereits vorhandene Papierausweise bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendbar, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Auf Wunsch können alte, noch gültige Ausweise kostenlos gegen neue im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Die Beantragung des Ausweises ist in den Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie direkt beim Kreis Borken möglich. Dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken:
🔗 www.kreis-borken.de/schwerbehinderung