Raesfeld (pd). Im letzten Winter ist unsere Region schon von frostigen Temperaturen und reichlich Schneefall heimgesucht worden. Der jetzige Winter scheint dort anzuknüpfen. Bereits Ende November bescherte uns der Wettergott eine Menge Schnee und frostige Temperaturen. So erneut am vergangenen Wochenende. Wieder einmal musste zu Schneeschieber und Besen gegriffen werden. Denn so schön wie der Schnee unsere Landschaft auch aussehen lässt, er verursacht aber eine Menge Arbeit.
Der Bauhof der Gemeinde Raesfeld ist Tag und Nacht unterwegs, um die Hauptverkehrsstraßen möglichst schnee- und eisfrei zu halten. Durch genaue Planung für den Salzvorrat wird der Gemeinde Raesfeld in den nächsten Wochen das Salz noch nicht ausgehen.
Durch die Straßenreinigungssatzung hat die Gemeinde Raesfeld die Reinigung der verkehrsberuhigten Straßen und sämtlicher Geh- und Fußwege auf die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke übertragen. Hierunter fällt auch die Winterwartung, also das Schneeräumen sowie das Streuen bei Schnee- und Eisglätte. Die letzten Schneefälle haben gezeigt, dass viele Bürger ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle fleißigen Schneeschieber.
Diejenigen, die es bisher versäumt haben ihrer Pflicht nachzukommen, sollten doch in Zukunft ebenfalls Ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Dadurch erleichtert man nicht nur den Mitbürgern die Nutzung der Gehwege, sondern erspart sich den Ärger bei evtl. Stürzen von Mitbürgern. Es ist zu beachten, dass bei Unfällen aufgrund von mangelnder Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer unter Umständen regresspflichtig ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass auch die selbständigen Gehwege und reine Fußwege vom angrenzenden Grundstückseigentümer zu reinigen sind. Eine Räumpflicht besteht ebenfalls, wenn ein Grundstück mit einer Seite an einen Geh- oder Fußweg grenzt und dort kein Zugang vorhanden ist, wie beispielsweise die Grundstücke am St. Sebastian (vom Kreisverkehr Borkener Straße bis zur Grundschule), Zum Michael und Ahornpfad. In verkehrsberuhigten Bereichen und bei Straßen ohne getrennten Gehweg ist ebenfalls ein Weg in angemessener Breite vom Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen.