Regelungen: Verkehr über die Grenze Deutschland-Niederlande

Verschärfung der Regelungen auf niederländischer Seite – Keine Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden

Verkehr über die Grenze Deutschland-Niederlande: Diese Regelungen gelten
Nachbarland ist vom RKI nicht mehr als „Hochinzidenzgebiet“ sondern als „Risikogebiet“ eingestuft – Verschärfungen allerdings auf niederländischer Seite


Kreis Borken(pd). Zum 30. Mai hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Niederlande als „Risikogebiet“ eingestuft. Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen dort handelt es sich damit nicht mehr um ein „Hochinzidenzgebiet“.

Damit gelten nicht mehr die besonderen Regelungen, die für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet bestehen, wie es zuvor der Fall war. Derzeit gilt bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland grundsätzlich folgendes:

  • Es besteht eine Anmeldepflicht: Einreisende aus „Risikogebieten“ sind verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter https://www.einreiseanmeldung.de anzumelden.
  • Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler/innen.
  • Es gilt eine Absonderungspflicht: Einreisende aus Risikogebieten müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann jedoch durch ein negatives Testergebnis sofort beendet werden (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden).
  • Alle Schnellteststellen im Kreisgebiet sind unter www.kreis-borken.de/testen zu finden. Auch Genesene oder vollständig Geimpfte Personen müssen nicht in Quarantäne.

Ausnahmen

Zudem sind u. a. Durchreisende durch Deutschland sowie Grenzpendler/innen und der „kleine Grenzverkehr“ von dieser Regelung ausgenommen.
Eine sofortige Testpflicht für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland besteht grundsätzlich nicht.

Dies ist laut Einreiseverordnung des Bundes nur bei Hochinzidenzgebieten, Virusvariantengebieten und der Einreise auf dem Luftweg vorgesehen. Es ist also bei der Einreise nach Deutschland kein negativer Test mitzuführen, jedoch muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de ein Test-, ein Genesenen- oder ein Impfnachweis übermittelt werden.

Kleiner Grenzverkehr

Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler/innen.
Bei der Einreise aus Deutschland in die Niederlande gilt seit dem 1. Juni, dass nun ab einem Alter von 13 Jahren ein Nachweis vorliegen muss, dass man negativ auf COVID-19 getestet wurde (PCR-Test). Das gilt nicht nur bei Flug-, Zug- oder Buseinreise, auch bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ist ein Test erforderlich.

Über die genauen Regelungen im Nachbarland sowie Ausnahmen davon informiert die EUREGIO schnellstmöglich unter https://www.euregio.eu/de/ sowie unter https://grenzinfo.eu.
Die niederländische Regierung informiert im Internet unter https://www.government.nl/topics/c/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/mandatory-negative-test-results-and-declaration (auf Englisch).

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