Verbrechen kann nicht ungesühnt bleiben. Femegericht an historischer Stelle.
ERLE. Dem Freigrafen zu Erle lagen Klagen vor, dass dem Deutschen Reiche eine große Missetat angetan wurde. Das Femegericht kam zusammen und urteilte.
Viehraub und Misshandlung eines Priesters. So lautete die schwere Anklage am Samstag beim Femegericht unter der Eiche. Angeklagt waren ein Bürger und sein Spießgeselle, als Helfer.
An historischer Stelle, stilecht im mittelalterlichen Gewand, führte Walter Freigraf zu Erle (Großewilde), gemeinsam mit fünf Schöffen und zwei Fronschöffen wieder einmal Gericht über zwei angeklagte Raesfelder.
Schweres Verbrechen
Sie mussten ein Urteil fällen, denn so ein schweres Verbrechen kann nicht ungesühnt bleiben. „Sie werden so verurteilt, wie es in der „heimlichen Acht des Femegerichts“ vorgeschrieben ist“, so der Freigraf.
Bevor die Frei- und Fronschöffen ihr Urteil über die Schwerbrecher sprechen durften, mussten sie noch den Schöffeneid sprechen. Darin heißt es unter anderem: „Ich gelobe bei dem heiligen Gesetze, dass ich nunmehr will die Feme bewahren, verheimlichen und hüten“.
Historisches Spektakel
Die Besuchergruppe aus Raesfeld hatte viel Spaß bei diesem historischen Spektakel. Vor die Verhandlung, gab es für alle Teilnehmer einen hochgeistigen „Femetrunk“, Brötchen zur Stärkung sowie Urkunden, die ihre Teilnahme am Femegericht schriftlich dokumentierten.
Damit haben gelten sie als unbescholtene Personen und das ihnen auf Reisen durch das Fürstentum des heiligen Deutschen Reiches Unterstützung bei der Ausübung ihrer Dienste gewährt werden muss und auf ihre Unversehrtheit jederzeit zu achten ist. „Eine widerrechtliche Handlung gegen diese Urkundenträger zieht eine sofortige Strafe nach sich“ erklärt Walter Großewilde.
„Und wie es nach dem Sachsenspiegel aus dem Jahre 1441 üblich war, werden hier heute und direkt vor Ort die Angeklagten verurteilt und in der Regel gehängt“, erklärte Walter Großewilde das Procedere.
Gnade für die Angeklagten
In diesem Falle aber ließen die Schöffen Gnade walten und die Beklagten kamen noch einmal davon. Allerdings mussten sie an den Pranger und wurden zur Zurschaustellung an die Bäume gebunden.
Alte und neue Rechtssprechung
Einige Informationen zu den damaligen Rechtsprechungen, die wie Großewilde erklärte, auch heute noch Gültigkeit haben, gab es für die Gäste während der gut zweistündigen Verhandlung.
„Äste eines Baumes, die vom Nachbarn über die Grundstücksgrenze ragen, dürfen nicht abgesägt und die Früchte nicht gepflückt werden“.
„Wer zuerst auf der Brücke mit seinem Fuhrwagen ist, hat Vorfahrt. Wer zuerst an der Mühle ist, soll auch zuerst mahlen“.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite www.Freigraf-Erle.de
Petra Bosse