Polizei bekämpft Raserei / 2 Fahrverbote – zu schnelles Fahren kann teuer werden

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft von mehr als 50 km/h muss der Raser mit folgenden Sanktionen rechnen: 480 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in der „Verkehrssünderdatei“.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 60 km/h muss der Raser mit folgenden Sanktionen rechnen: 960 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte in der „Verkehrssünderdatei“.

Kreis Borken (pd). Überhöhte Geschwindigkeit und Raserei zählen nach wie vor auch im Kreis Borken zu den Hauptunfallursachen und führen immer wieder – auch bei unbeteiligten Verkehrsteilnehmern – zu schweren Unfallfolgen. Zur Bekämpfung und Verhinderung dieser Unfälle führte in dieser Woche der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken an insgesamt 35 Messstellen im Kreisgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch und stellte bei der Überprüfung der 7.912 Fahrzeuge fest, dass über 5 % der gemessenen Fahrzeugführer zu schnell fuhren. 2 Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart, dass sie mit der Auferlegung eines Fahrverbotes rechnen müssen.

Insgesamt überschritten 428 Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 95 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. In den übrigen 333 Fällen wurden vor Ort Verwarnungsgelder fällig bzw. Zahlscheine ausgehändigt.

Die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen stellten die Beamten an folgenden Messpunkten fest:

Polizeiinspektion Süd:

– innerorts bei max. zulässigen 50 km/h mit gemessenen 117 km/h in Heiden, Rekener Straße

– außerorts bei max. zulässigen 70 km/h mit gemessenen 127 km/h in Borken, B 70

Polizeiinspektion Nord:

– innerorts bei max. zulässigen 50 km/h mit gemessenen 76 km/h in Stadtlohn, Eschstraße

– außerorts bei max. zulässigen 70 km/h mit gemessenen 114 km/h in Vreden, B 70

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 60 km/h muss der Raser mit folgenden Sanktionen rechnen: 960 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte in der „Verkehrssünderdatei“.

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