Auswirkung der Coronakrise – Geschäftsschließungen gültig ab 19. März
Die Gemeindeverwaltung Raesfeld hat am Donnerstag weitere Regelungen getroffen.
Immer wieder gibt es Fragen, wer darf sein Geschäft öffnen, wer nicht. Wie sieht es mit Eisdielen, und Cafés aus? Bis wann kann ich in der Gemeinde Raesfeld einkaufen gehen?
Der Krisenstab der Gemeinde Raesfeld hat heute eine Liste herausgegeben, woran sich jeder strikt halten muss.
Grundversorgung ist gesichert
Ab Donnerstag bedeutet das für den Einzelhandel, dass er zum größten Teil seine Verkaufsstellen schließen muss. Was die Grundversorgung anbelangt ist diese jedoch gesichert.
Von der Regelung ausgenommen sind Discounter/ Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien (ohne Café), Metzgerei, Monatsmarkt, Getränkemarkt und Apotheken. Lebensmittelmärkte, Apotheken und der Großhandel dürfen ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Darüber hinaus bleiben auch Sanitätshaus, Tankstellen, Banken, Post/Zeitung, Reinigung, Garten/Baumarkt, Landhandel/Tierfutter, Optiker, Hörgeräte, Fahrradwerkstatt, Autohaus, Handwerksbetriebe, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt und Versicherungen weiterhin geöffnet.
Friseure müssen im Kreis Borken schließen
Friseurläden müssen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes schließen. Infektionsschutz. Das ist nicht überall der Fall. Der Kreis Borken reagiert jedoch anders als zum Beispiel der Kreis Recklinghausen und der Kreis Wesel.
Das Friseure geschlossen haben, sei auf Wunsch der Innung geschehen, erklärt der Bürgermeister den Unterschied zu anderen Regionen.
Fußpflege und Massage
Leistungen zur medizinischen Fußpflege und Massage sind nur erlaubt, sofern sie ärztlich zwingend notwendig sind.
Wer muss schließen?
Kneipen und Cafés, Fitnessstudio, Spiel- und Bolzplätze, Skateranlagen, Sportplätze, Musikschule, Bildungswerk, Spielhallen, Fahrschulen, Blumenladen, Bekleidungsgeschäfte, Haushaltswaren, Elektrogeschäft, Möbelhaus, Spielwaren und Uhrengeschäft.
Geöffnet haben mit Einschränkungen
Gemütlich zusammen sitzen im Restaurant ist ab sofort verboten. Diese, sowie Imbissbetriebe und Eisdiele dürfen ab sofort ihr Essen ausliefern oder es kann abgeholt werden.