Gemeinde Raesfeld (pd). Nur eine Woche nach der Kommunalwahl haben die wahlberechtigten Raesfelder und Raesfelderinnen die Benachrichtigungskarten für die Bundestagwahl am 27.09.2009 erhalten. Wie immer findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Briefwahlantrag.
Briefwahlunterlagen können entweder mit diesem Antrag, per Fax oder Mail beantragt werden. „Allerdings benötigen wir auch bei Anträgen per Fax oder Mail den vollständigen Namen, das Geburtsdatum des Wählers und die Anschrift, an die wir die Unterlagen schicken sollen. Das kann die Raesfelder Adresse, aber auch der Urlaubsort sein.“ Darauf weisen Rita Flück und Katrin Schulte-Terhart hin, die in den Wochen bis zur Wahl wieder zahlreiche Briefwahlunterlagen versenden werden.
Natürlich steht der Briefwahlantrag auch wieder online unter www.raesfeld.de zur Verfügung. Wer lieber selbst seinen Wahlbrief in die Urne werfen will, kann das im Bürgerbüro der Gemeinde tun. Dort steht wie bei jeder Wahl wieder eine Wahlkabine bereit.
Briefwahlanträge werden noch bis zum 25.09.2009 um 18.00 Uhr entgegengenommen. Wer plötzlich erkrankt, kann am Wahltag bei den Mitarbeitern des Wahlbüros der bis um 15.00 Uhr noch Briefwahlunterlagen beantragen. bzw. durch einen Vertreter beantragen lassen. In allen Fällen, in denen ein Wähler die Briefwahlunterlagen nicht selbst abholen kann, brauchen wir aber eine vom Wähler unterschriebene Vollmacht! Nur dann dürfen wir die Unterlagen an die beauftragte Person herausgeben!“, so die Wahlorganisatoren.
Alle Bürger und Bürgerinnen, in deren Briefkasten die Wahlbenachrichtigung bis zum vergangenen Wochenende nicht angekommen ist, sollten sich unbedingt im Wahlbüro der Gemeinde Raesfeld bei Claudia Wiemer (Tel.955-114) oder Jörg Heselhaus (Tel.955-111) melden. Das Wahlbüro kann dann feststellen, ob ein Wähler ins Wählerverzeichnis eingetragen ist und Auskunft erteilen, in welchem Bezirk er an die Urne gebeten wird.
Bis zum 11.09.2009 haben die Wählerinnen und Wähler in der Schlossgemeinde zudem Gelegenheit, ihre eigenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. „Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Wähler noch nicht im Wählerverzeichnis steht, kann das noch bis zu diesem Termin korrigiert werden!“ erläutert Claudia Wiemer vom Wahlbüro der Gemeinde.