Mehr Fahrten beim Schulbusverkehr in Coronazeiten

Beispielfoto: Pixabay

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist im Schulbus Kreis Borken zwingend vorgeschrieben.

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zur Entzerrung haben wir als Kreis Borken in Abstimmung mit den Schulträgern für viele Verstärkerfahrten gesorgt!“

Kreis Borken. Bei Fahrten mit dem Schulbus gilt das Abstandsgebot von 1,50 m nicht. Stattdessen ist zum Schutz vor Ansteckungen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zwingend vorgeschrieben.

Um das Ansteckungsrisiko noch weiter zu mininieren und gleichzeitig die Beförderungsbedingungen zu verbessern, hat sich der Kreis Borken bereits in den Sommerferien gemeinsam mit den Schulträgern bei den Verkehrsunternehmen dafür starkgemacht, dass auf den besonders intensiv genutzten Schulbuslinien zusätzliche Busse eingesetzt werden. „Unsere Bemühungen hatten Erfolg“, zieht Landrat Dr. Kai Zwicker 14 Tage nach Beginn des neuen Schuljahres jetzt eine erste Bilanz.

Stark frequentierte Routen sollen entzerrt werden

Kreisweit werden bereits fast 100 zusätzliche Fahrten pro Woche durchgeführt, um die Belastungen auf den besonders stark frequentierten Routen zu entzerren. Gleichzeitig weist er gemeinsam mit Kreis-Verkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow darauf hin, dass das aktuelle Busangebot erforderlichenfalls nachjustiert werden könne: „Erst im Echtbetrieb zeigt sich, wie stark die Fahrzeuge tatsächlich ausgelastet sind und wie sich die Schülerinnen und Schüler auf die Buslinien verteilen.“

Zusätzliche Fahrten

Bereits in den ersten Tagen nach Ende der Sommerferien habe der Kreis – soweit möglich – auf Hinweise und Anregungen aus der Eltern- und Schülerschaft reagiert und nach schneller Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und Schulträgern im Kreisgebiet weitere Verstärkerfahrten ermöglicht, unterstreicht Dr. Zwicker und betont: „Wir haben unseren Städten und Gemeinden gegenüber signalisiert, im Bedarfsfall noch zusätzliche Fahrten zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Schulträgern und Verkehrsunternehmen setzen wir uns jetzt zudem zusammen und schauen, wie wir langfristig zu einer gleichmäßigeren Auslastung der Busse in den Spitzenzeiten kommen.“

Zum Hintergrund:

Die Schülerbeförderung wird im Kreis Borken durch verschiedene Akteure sichergestellt und finanziert. Ein großer Anteil der Schülerbeförderung erfolgt über die regionalen, also ortsübergreifenden Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Zuständig für die Planung ist der Kreis Borken. Die Verkehrsunternehmen, die personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen für den Betrieb dieser Busleistungen haben, agieren hier entweder eigenwirtschaftlich oder auf der Grundlage von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.

Bei den eigenwirtschaftlichen Verkehren ist gerade die Schülerbeförderung die wesentliche Einnahmequelle der Verkehrsunternehmen. Die Schulträger erwerben von den Verkehrsunternehmen die Tickets für die Schülerbeförderung. Diese geben den Verkehrsunternehmen die wesentlichen Informationen, welche Buskapazitäten im Schülerverkehr eingesetzt werden müssen.

Im reinen Ortsverkehr planen die Schulträger ihren Schülerverkehr überdies weitestgehend selbständig, da die Finanzierung und Gestaltung des Ortsverkehrs in den Händen der Mittelzentren liegt.

Einige Städte und Gemeinden haben sich daneben entschieden, ihren Schulbusverkehr außerhalb des ÖPNV selbständig zu organisieren und eigenständig Busleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu vergeben. Diese vergüten unmittelbar gegenüber den Busunternehmen die erbrachten Busleistungen. Die Schülerinnen und Schüler selbst erhalten im freigestellten Schülerverkehr selber kein Busticket. Der Organisation des freigestellten Schülerverkehrs liegt damit ausschließlich in den Händen des Schulträgers.

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