Landrat Kai Zwicker setzt auf Eigenverantwortung

Wegfall der meisten Corona-Schutzbestimmungen

Nach Lockerung der Coronaregelungen: Landrat Dr. Kai Zwicker appelliert: „Schützen Sie auch weiterhin sich und andere durch Masketragen in geschlossenen Räumen, Abstand halten und Hygienemaßnahmen!“

In den Dienststellen der Kreisverwaltung Borken: 3-G-Regel entfällt, aber weiterhin Maskenpflicht und Anmeldung von Behörden-Besuchen

Kreis Borken (pd). Laut Landrat Dr. Kai Zwicker ist nach Wegfall der meisten Corona-Schutzbestimmungen mehr denn je die Eigenverantwortung aller gefragt. Angesichts der hohen Inzidenzzahlen im Westmünsterland und der außerordentlich angespannten Lage in den heimischen Krankenhäusern appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger: „Schützen Sie sich und andere auch weiterhin vor der Virus-Übertragung!“

Das Tragen einer Maske

Dazu zähle insbesondere das Masketragen immer dort, wo viele Menschen sind und man enger zusammenkommt, in geschlossenen Räumen, letztlich überall, wo das eigene Sicherheitsgefühl dazu rät. Zudem seien die weiteren Grundregeln zum Schutz vor Ansteckung bekannt: Abstand halten und Hygienemaßnahmen beachten!

Die Bevölkerung habe sich in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie durch hohe Disziplin und Verantwortungsbewusstsein ausgezeichnet, blickt Dr. Zwicker zurück und betont: „So müssen wir auch weiterhin handeln und auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass weniger Corona-Patienten in stationäre Behandlung kommen und das ohnehin stark belastete Krankenhauspersonal der hohen Verantwortung für alle notwendigen stationären und ambulanten Behandlungen weiterhin gerecht werden kann!“

Maskenpflicht in Dienststellen

„In den Dienststellen unserer Kreisverwaltung behalten wir die Maskenpflicht zunächst bei“, erklärt der Landrat und verweist dabei auf das Hausrecht: „Wir schützen so unsere Kunden wie unsere Mitarbeiterschaft.“ Für das Kreishaus in Borken und alle Nebenstellen der Kreisverwaltung entfallen aber die 3G-Zugangsvoraussetzungen für Besucherinnen und Besucher. Persönliche Besuche sind mit Ausnahme der Ausländerbehörde jedoch weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich.

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