Aktuell 5.967 SGB-II-Arbeitslose im Kreis
Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Mai 2023 leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. „Die saisontypische Frühjahrsbelebung war bisher noch nicht eindeutig erkennbar. Aktuell zeigt sich erfreulicherweise jedoch ein positiver Trend bei den Arbeitslosenzahlen“, erklärt Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Mai 2023 insgesamt 5.967 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat April 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 23 Personen niedriger, im Vergleich zum Mai 2022 hat sich die Zahl jedoch deutlich um 1.730 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,7 Prozent.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls gesunken: Sie liegt im Mai 2023 bei 11.027 Personen (- 89 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe.
Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 15.930 Personen (- 138 gegenüber dem Vormonat) in 7.968 Bedarfsgemeinschaften (- 47 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen jedoch stark gestiegen: So gab es im Mai 2022 noch 1.579 Bedarfsgemeinschaften und sogar 2.249 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.
Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.