StartGemeinde RaesfeldKreis Borken verbietet Wasserentnahme unter anderem aus der Bocholter Aa

Kreis Borken verbietet Wasserentnahme unter anderem aus der Bocholter Aa

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Die große Hitze und die anhaltende Trockenheit setzen den Gewässern im Kreis Borken weiter zu. Ab Mittwoch, 1. Juli 2026, gilt deshalb ein Verbot der Wasserentnahme aus der Bocholter Aa sowie aus weiteren Oberflächengewässern in ihrem Einzugsgebiet. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Verbot gilt zunächst bis Ende Oktober

Wie der Kreis Borken mitteilt, habe die Kreisverwaltung als zuständige Wasserbehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese sei zunächst bis zum 31. Oktober 2026 befristet.

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Grund für die Maßnahme sei die zunehmende Trockenheit in der Region. Da aktuell keine Entspannung der Lage absehbar sei, bestehe die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt weiter gestört werde. Dadurch könnten die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht werden.

Auch kleine Wasserentnahmen sind untersagt

Das Verbot gilt laut Kreis Borken sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für bereits bestehende Erlaubnisse zur Wasserentnahme. Betroffen seien damit nicht nur größere Entnahmen, etwa zur Feldberegnung. Auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten dürften nicht mehr aus den betroffenen Gewässern entnommen werden.

Ausgenommen seien das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Gewässer stehen unter Stress

Mit dem Verbot sollen die durch Trockenheit und hohe Temperaturen bereits stark belasteten Gewässer vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden. Nach Angaben des Kreises könne besonders an kleinen Gewässern eine zusätzliche Entnahme dazu führen, dass Tiere verenden.

Der Kreis Borken werde die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Verstöße könnten im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Niedrige Wasserstände und trockengefallene Gewässer

Zur Bewertung der Lage beobachte der Kreis Borken regelmäßig mehrere wasserwirtschaftlich relevante Daten. Dazu gehörten Niederschlagsmengen, Bodenfeuchte, Grundwasserentwicklung, Pegelstände und Wetterprognosen.

Nach der aktuellen Auswertung sei die Allgemeinverfügung für die Bocholter Aa und die weiteren Oberflächengewässer in ihrem Einzugsgebiet erforderlich. Das Einzugsgebiet umfasst laut Kreis alle Flächen, von denen Niederschläge direkt oder indirekt in die Bocholter Aa abfließen.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen, der hohen Temperaturen und der zunehmenden Bodentrockenheit hätten sich in der Bocholter Aa und ihren Zuflüssen konstant sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Stellenweise seien Gewässer bereits trockengefallen.

Folgen für Fische, Pflanzen und Kleinstlebewesen

Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen wichtige Wasserzu- und -abfluss sei nach Angaben des Kreises nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Auch lokale Regenfälle würden die Situation nur kurzfristig verbessern, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen werde und kaum in die Gewässer abfließe.

Die geringen Abflussmengen gefährdeten den Wasserhaushalt sowie Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer. Bei weiter sinkenden Wasserständen sei eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Gewässerzustands zu erwarten.

Zudem sei die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer beeinträchtigt. Ursache dafür seien niedrige Wasserstände, eine geringere Sauerstoffzufuhr und steigende Wassertemperaturen.

Weitere Verbote möglich

Sollte die Trockenheit weiter anhalten und auch andere oberirdische Gewässer im Kreis Borken betreffen, könne die Untere Wasserbehörde weitere Allgemeinverfügungen zum Wasserentnahmeverbot erlassen.

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