Kreis Borken startet mit zweiter Corona-Boosterimpfung

In den kreiseigenen Impfstellen startet der Kreis Borken mit zweiter Corona-Boosterimpfung

Zunächst für Personen ab 70 Jahren, BewohnerInnen in Pflegeheimen, Personen mit Immunerkrankungen und medizinisches sowie Pflegepersonal.

Kreis Borken (pd). Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken teilt mit: Ab sofort ist eine zweite Corona-Boosterimpfung in den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau möglich. Dies gilt gemäß aktueller STIKO-Empfehlung zunächst jedoch ausschließlich für:
– Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Personen mit einer Immunerkrankung, deren erste Boosterimpfung mindestens drei Monate zurückliegt
– medizinisches und Pflegepersonal, deren erste Boosterimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. In begründeten Einzelfällen kann eine Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Boosterimpfung erfolgen.
Hinweis: Die zweite Boosterimpfung erfolgt mittels der mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna.

Folgende Angebote des „Mobilen Impfens ohne Termin“ im Kreis Borken stehen in den kommenden Tagen an:
– Mittwoch, 16.02., und Donnerstag, 17.02.2022: Gronau, 13-19 Uhr, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1
– Dienstag, 22.02., Mittwoch, 23.02., und Donnerstag, 24.02.2022: Borken, 13-19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1

Weitere Termine sind in Kürze unter www.corona.chayns.de buchbar. Die offenen Impfangebote für den März sind derzeit in Planung. Alle Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung sowie den jeweils aktuellen Terminplan gibt es auf www.kreis-borken.de/coronaimpfung.

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Petra Bosse (alias celawie) Freie Journalistin - Kontakt: redaktion[at]heimatreport.de - Beiträge aus der Region, für die Region! Hinweise Kommentare: Bitte beachtet die Netiquette - Kennzeichnen Sie den Kommentar mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Mit dem Abgeben eines Kommentars erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Benutzername und der Kommentartext in Gänze oder in Auszügen auf Heimatreport zitiert werden kann. Achten Sie auf einen sachlichen Umgangston! Beleidigende, diskriminierende oder anstößige Kommentare, die gegen das Gesetz verstoßen, löscht die Redaktion.

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