Kreis Borken: „Mobiles Impfen ohne Termin“

„Mobiles Impfen ohne Termin“: Weitere Termine für die kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau veröffentlicht

Kreis Borken (pd). Die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken hat nun die nächsten Termine für „Mobiles Impfen ohne Termin“ veröffentlicht: Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten.

Die Termine im Überblick:

  • Dienstag, 21.12., und Mittwoch, 22.12.2021: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Eingangsfoyer, Konrad-Adenauer-Str. 1
  • Dienstag, 28.12., und Mittwoch, 29.12.2021: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
  • Dienstag, 04.01., und Donnerstag, 06.01.2022: Bocholt, 13 bis 19 Uhr, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
  • Dienstag, 11.01., und Donnerstag, 13.01.2022: Ahaus, 13 bis 19 Uhr, Turnhalle der Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof zum Ahaus 6
  • Dienstag, 18.01., und Donnerstag, 20.01.2022: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Eingangsfoyer, Konrad-Adenauer-Str. 1
  • Dienstag, 25.01., und Donnerstag, 27.01.2022: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort:

Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Verimpft wird der Impfstoff von Moderna. Der Impfstoff von BioNTech steht ausschießlich für unter 30-Jährige und Schwangere zur Verfügung. Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich.‘

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Impfunterlagen

Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“.

Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.

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