„Schuldnerquote“ und „Mindestsicherungsquote bei Minderjährigen“ im Kreis Borken auf niedrigem Niveau
Kreis Borken(pd). Der „Sozialbericht NRW 2020“ gibt Anlass zur Freude: Der Kreis Borken ist im landesweiten Vergleich im Bereich der „Mindestsicherung bei Minderjährigen“ Spitzenreiter und bei der „Überschuldung“ liegt er auf dem zweiten Platz.
„Das sind tolle Werte. Ich freue mich, dass wir gerade in diesen Bereichen mit an der Spitze in ganz Nordrhein-Westfalen stehen“, freut sich Landrat Dr. Kai Zwicker.
Gravierende Unterschiede
Die regionalen Unterschiede seien in NRW zum Teil gravierend. Erfreulich sei dabei, dass die Werte nicht nur im Kreis Borken gut sind, sondern im ganzen Münsterland.
Den Kindern und Jugendlichen im Kreis Borken geht es laut Sozialbericht landesweit am besten: Die Mindestsicherungsquote liegt in dem Altersbereich bei 8,4 Prozent und ist damit so niedrig wie in keinem anderen Gebiet in NRW.
Zum Vergleich: Ende des Jahres 2018 haben landesweit 570.000 Kinder und Jugendliche Mindestsicherung erhalten – das entspricht einer Quote von 19 Prozent.
Zweitniedrigste Schuldnerquote in ganz NRW
Auch im Bereich der Überschuldung steht der Kreis Borken besonders gut dar: Hier gab es im Jahr 2019 mit 8,6 Prozent die zweitniedrigste Schuldnerquote in ganz NRW (Kreis Coesfeld 7,1 Prozent). Die landesweite Quote betrug für das Jahr 2019 11,7 Prozent.
Insgesamt waren in NRW rund 1,75 Millionen Menschen überschuldet.
Zum Hintergrund: „Sozialbericht NRW 2020“
Der Armuts- und Reichtumsbericht ist zum 5. Mal in Nordrhein-Westfalen erschienen und dient der Sozialberichterstattung. „Eine umfassende Datenbasis und die differenzierte Darstellung der sozialen Lage der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen sind notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsplätze schafft und erhält sowie soziale Ausgrenzung verhindert“, schreibt der zuständige NRW-Minister Karl-Josef Laumann im Vorwort zum Sozialbericht 2020
Hinweis: Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet.



























