Recklinghausen (ots). Mit Blick auf das kommende Osterwochenende weist die Polizei im Kreis Recklinghausen darauf hin, dass Touren mit dem Motorrad nicht verboten sind, sie aber dem Sinn der Corona-Schutzverordnung widersprechen.
Schon allein das Verletzungsrisiko spreche gegen solche Touren. Jeder, der sich angesichts der derzeitigen Entwicklungen selbst unnötig in Gefahr begibt und sich hohen Verletzungsrisiken aussetzt, handelt unsolidarisch. „Die Betten in unseren Krankenhäusern brauchen wir derzeit für andere Herausforderungen“.
Die zur Eindämmung der Corona Pandemie veranlassten Maßnahmen haben nicht nur das öffentliche Leben stark eingeschränkt, sondern offensichtlich auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die Verkehrsdichte hat spürbar abgenommen.
Bei einigen Verkehrsteilnehmern mag jetzt der Eindruck entstehen, dass die „freier“ zu befahrenden Straßen ein straffreies, schnelles Fahren ermöglichen.
Bußgeld und ein längeres Fahrverbot
Dass dem nicht so ist, musste am 06.04.2020 gegen 18:50 Uhr ein Motorradfahrer erfahren. Einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes fiel der Mann auf, als er mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h (bei zulässigen 50 km/h) über öffentliche Straßen in Haltern am See fuhr. Zudem hatte er den Schalldämpfer der Auspuffanlage entfernt und wollte testen, wie sich sein Krad ohne Schalldämpfer fährt und anhört.
Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und des Verstoßes gegen die Ausrüstungsvorschriften erwartet den Motorradfahrer neben einem Bußgeld ein längeres Fahrverbot.