StartKreis BorkenKommunalwahl 2025: Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte

Kommunalwahl 2025: Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte

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Kommunalwahl 2025: Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster informiert über Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen.

Zur Kommunalwahl am 14. September 2025 stellt der Kreis Borken blinden und sehbehinderten Menschen kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Damit können Betroffene ihre Stimme selbstständig abgeben – ohne die Unterstützung einer Vertrauensperson. Darauf weist Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster hin.

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Wahlschablonen erleichtern die Stimmabgabe

Das Wahlhilfepaket enthält eine Wahlschablone, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch nummerierte Öffnungen können die Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Um die verschiedenen Stimmzettel der vier Wahlen – Bürgermeister-, Rats-, Kreistags- und Landratswahl – zu unterscheiden, sind diese am unteren Rand mit kleinen Löchern versehen:

  • Kein Loch = Stimmzettel für die Ratswahl
  • 1 Loch = Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
  • 3 Löcher = Stimmzettel für die Kreistagswahl
  • 4 Löcher = Stimmzettel für die Landratswahl
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Beispiel für eine Wahlschablone. Foto: Kreis Borken

Zusätzlich ist bei allen Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten, damit sie korrekt in die Schablone eingelegt werden können.

Akustische Stimmzettel per Telefon

Neben der Wahlschablone gibt es einen kostenlosen Telefondienst, über den die Inhalte der Stimmzettel vorgelesen werden. Unter der Rufnummer 0800 000 9671 können Wählerinnen und Wähler nach Eingabe der Postleitzahl und der Stimmbezirksnummer – diese steht auf der Wahlbenachrichtigung – die Kandidatinnen und Kandidaten der vier Stimmzettel anhören.
Die Ansagen können beliebig oft wiederholt und zwischen den Stimmzetteln gewechselt werden. Der Service ist täglich rund um die Uhr erreichbar.

Bestellung der Wahlhilfepakete

Blinde und sehbehinderte Menschen können die kostenlosen Wahlschablonen direkt beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. (BSVW) anfordern:

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