Kreis Borken. Die diesjährige Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, 14. September 2025 statt. Auch im Kreis Borken werden dann der Kreistag sowie die Landrätin oder der Landrat neu gewählt. Wie der Kreis Borken mitteilt, können Wahlvorschläge noch bis Montag, 7. Juli 2025, um 18 Uhr eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Direktwahl zum Landrat oder zur Landrätin sowie für die Kreistagswahl in den Wahlbezirken dürfen von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und -bewerbern eingereicht werden. Bewerbungen für die Reservelisten zur Kreistagswahl können hingegen ausschließlich Parteien oder Wählergruppen vornehmen. Auch gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Gruppen für das Landratsamt sind möglich.
Einzelbewerberinnen und -bewerber sowie nicht vertretene Parteien oder Gruppen müssen zusätzlich Unterstützungsunterschriften vorlegen:
- Für das Amt der Landrätin / des Landrats: mindestens 300 Unterschriften
- Für die Direktwahl zum Kreistag: mindestens 20 Unterschriften aus dem jeweiligen Wahlbezirk
- Für die Reserveliste zur Kreistagswahl: mindestens 100 Unterschriften aus dem Kreisgebiet
Die Wahlvorschläge sind fristgerecht einzureichen bei:
Kreis Borken, Stabsstelle – Abteilung Recht, Kommunalaufsicht und Wahlen, Burloer Straße 93, 46325 Borken.
Später eingereichte Unterlagen, nach dem 7. Juli um 18 Uhr, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Über die Zulassung aller eingegangenen Vorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025, um 16 Uhr.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Einreichung der Wahlvorschläge gibt es online unter:
👉 www.kreis-borken.de/kommunalwahl2025
Außerdem in der öffentlichen Aufforderung im Amtsblatt des Kreises Borken vom 27. Mai 2025.



























