Bei der Kommunalwahl 2025 bleibt die Größe des Gemeinderates Raesfeld mit 28 Ratsmitgliedern unverändert.
Der Hauptausschuss beschloss am 24. Juni einstimmig, die Anzahl der Ratsmitglieder entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen bei 28 zu belassen. Nach der aktuellen Fassung des Kommunalwahlgesetzes wäre eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder sogar 10 Vertreter möglich gewesen.
Beschluss des Hauptausschusses
Das wichtigste politische Gremium der Gemeinde besteht weiterhin aus 28 Mitgliedern. Nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und bei einer Einwohnerzahl von rund 11.842 könnte der Gemeinderat theoretisch aus 32 Mitgliedern bestehen. Aktuell hat der Gemeinderat jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anzahl der zu wählenden Vertreter zu reduzieren. So wurde die Anzahl um vier auf 28 Gemeinderatsmitglieder bei 14 Wahlbezirken verringert. Diese Regelung ist in § 3 der Hauptsatzung festgelegt.
Gründe für die Reduzierung
Eine Reduzierung der Zahl der Gemeinderatsmitglieder hätte zu einer Senkung der von der Gemeinde zu zahlenden monatlichen Aufwandsentschädigung geführt. Die Kosten beträgt je Ratsmitglied aktuell 168,30 € pro Monat bzw. 2.019,60 € pro Jahr, zuzüglich 25,50 € je abrechnungsfähiger Sitzung.
Zusammenfassung
Der Gemeinderat der Gemeinde bleibt nach der Kommunalwahl 2025 unverändert mit 28 Mitgliedern bestehen. Diese Entscheidung wurde im Hauptausschuss einstimmig getroffen, um sowohl der gesetzlichen Vorschrift als auch den finanziellen Interessen der Gemeinde gerecht zu werden.