Der Bürgerentscheid vom 9. Juni 2024 zum Jugendhaus Erle war Thema in der Ratssitzung am Montag.
Der Rat der Gemeinde Raesfeld hat folgende Feststellung gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Raesfeld getroffen:
Ergebnis des Bürgerentscheids
Der Bürgerentscheid zur Fragestellung „Sind Sie dafür, dass das bisherige Jugendhaus Erle in der Silvesterstraße 20 ab sofort und in Zukunft ausschließlich für Jugendaktivitäten und Integration genutzt wird, anstatt es als eine Flüchtlingsunterkunft zu nutzen?“ wurde abgelehnt. Die Zahl der NEIN-Stimmen überstieg die Zahl der JA-Stimmen. Der Beschluss des Rats vom 13.11.2023 bleibt somit gültig.
Sachdarstellung
Am 9. Juni 2024 fand der Bürgerentscheid zum Jugendhaus Erle in der Gemeinde Raesfeld statt, zeitgleich mit der Europawahl. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass das bisherige Jugendhaus Erle in der Silvesterstraße 20 ab sofort und in Zukunft ausschließlich für Jugendaktivitäten und Integration genutzt wird, anstatt es als eine Flüchtlingsunterkunft zu nutzen?“
Nach der Abstimmung ermittelten die Abstimmungsvorstände das Ergebnis durch Auszählung der Stimmen:
- Abstimmberechtigte: 9.409 Personen
- Abstimmende: 6.976 Personen (74,14 %)
- Ungültige Stimmen: 105 Stimmen
- Gültige Stimmen: 6.871 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen:
- JA: 2.782 Stimmen (40,49 %)
- NEIN: 4.089 Stimmen (59,51 %)
Schlussfolgerung
Gemäß § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 15 der Satzung der Gemeinde Raesfeld für die Durchführung von Bürgerentscheiden wurde die Frage mehrheitlich mit NEIN beantwortet und gilt somit als abgelehnt.
Der Beschluss des Rats vom 13.11.2023 behält seine Gültigkeit. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde vom Rat gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Raesfeld festgestellt.