Kindergärten im Kreisjugendamtsbezirk können alle Betreuungswünsche erfüllen

Jugendhilfeausschuss des KreiseLogo-Kreishaus-640x428s Borken verabschiedet Planungen für das Kindergartenjahr 2014/2015

Kreis Borken (pd). Die wichtigste Botschaft gab es gleich zu Beginn der Beratung über die Betreuungsplanung für Kinder im Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken: Im kommenden Kindergartenjahr wird es erneut für alle inzwischen angemeldeten Kinder im Bezirk des Kreisjugendamtes Borken einen Betreuungsplatz geben. Zum Bezirk gehören alle kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen.

In den 91 Einrichtungen werden im Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 6.015 Kinder (2013/2014: 6.063 Kinder) betreut. Dazu kommen rund 560 Mädchen und Jungen in Obhut von Tagesmüttern und Tagesvätern. „Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kann bei uns weiterhin erfüllt werden“, konstatiert Jugendamtsleiter Christian van der Linde zur U3-Betreuung. Insgesamt 1.669 U3-Plätze wird es geben, davon 1.185 in Kindertagesstätten und 484 in der Kindertagespflege. Vor einigen Jahren sah das noch anders aus: 2008/2009 standen lediglich 339 U3-Kita-Plätze und 100 Plätze in der Tagespflege bereit. „Diese Zahlen verdeutlichen den erheblichen Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in den letzten Jahren“, sagt Norbert Wiemer, zuständiger Fachabteilungsleiter im Kreisjugendamt.

Teilweise werde es auch Übergangslösungen geben müssen, um allen Interessen gerecht werden zu können. „Dies bedeutet dann eine befristete Ausnahme von der planmäßigen Belegung, indem in einer Kindertagesstätte einige zusätzliche Kinder betreut werden. Natürlich beinhaltet die jeweils individuell mit Kindergartenträger und Landesjugendamt abgestimmte Lösung dann auch, dass zusätzliches Personal zur Verfügung stehen wird“, ergänzt Wiemer. In Einzelfällen sei kein Platz im Wunschkindergarten vermittelbar gewesen, sodass die Betreuung dann in einer anderen Einrichtung vor Ort angeboten worden sei. Das Familienbüro des Kreisjugendamtes hatte in den vergangenen Wochen mit allen Trägern der Kindertagesstätten die jeweiligen Planungen abgestimmt, um den zuvor ermittelten Betreuungwünschen der Eltern bestmöglich Rechnung zu tragen.

Für jeden Betreuungsplatz werden sogenannte Kindpauschalen gezahlt. „Da nicht alle Kinder schon ab Beginn des Kindergartenjahres am 1. August einen Betreuungsplatz benötigen, konnten wir teilweise auch nur anteilige Kindpauschalen zur Finanzierung der Plätze einplanen. In Zahlen bedeutet dies, dass den 1.185 U3-Kindern in Kindertageseinrichtungen 1.047,60 Euro Kindpauschalen gegenüberstehen“, weist Wiemer auf einen wesentlichen begrifflichen Unterschied hin, der in den Veröffentlichungen zur U3-Versorgungsquote vom Land und vom Kreisjugendamt in den vergangenen Jahren immer wieder für Verwirrung sorgte. „Gehen wir von der Zahl der bereitgestellten Betreuungsplätze für Kinder aus, sind wir im kommenden Jahr mit einer U3-Versorgungsquote von 39,2 Prozent gut aufgestellt“, sagt der Fachmann des Kreises. Zum Vergleich: Werden lediglich die gezahlten Pauschalen betrachtet, ergibt sich eine Quote von rund 36 Prozent.

Bei den Betreuungszeiten geht der Trend weiter hin zur gebuchten 45-Stunden-Woche. Der Anteil beläuft sich inzwischen auf fast 33,6 Prozent (2013/2014: noch 29,1 Prozent, 2012/2013: 23,9 Prozent). Mehrheitlich gewünscht wird aber weiterhin die 35-Stunden-Woche, in denen die Kinder betreut werden sollen: Der Anteil liegt hier bei 55,6 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 61 Prozent und 2012/2013 67,5 Prozent. Für 10,9 Prozent der Kinder ist eine 25-Stunden-Betreuungszeit pro Woche eingeplant. Hier ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent angestiegen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein