Verwaltung stimmt dem Antrag der Hauseigentümerin auf Ablösung von zwei Stellplätzen für das Grundstück Höltingswall/ Ekhornsloh – Pizzeria NaBucCo zu.
Nach der neuen Überdachung für den Eisverkauf in der Pizzeria NaBucCo sollten nachträglich zwei neue Parkplätze gebaut werden. Eigentümerin verpflichtet sich, an die Gemeinde dafür einen Geldbetrag nach Maßgabe der Satzung zahlen.
Bereits im Jahr 2007 wurde das Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude an der Schermbecker Straße-Höltingswall zu einem Restaurant (Pizzeria) mit Außengastronomie (Biergarten) erweitert.
Im vergangenen Sommer wurde ein Teil der Pizzeria NaBucCo unmittelbar vor dem südlichen Gebäudeteil mit einer Terrasse überdacht. Die Baugenehmigung hierfür wurde vom Kreis Borken erteilt.
Allerdings wurde bei der Bauzustandsbesichtung nach abschließender Fertigstellung Ende Juli durch das Bauordnungsamt der Nachweis von zwei zusätzlichen Stellplätzen gefordert.
Aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks hätte dieses, laut beauftragter Gutachter, auf dem Grundstück so gut wie gar nicht, oder nur mit einem sehr aufwendigen Eingriff in den Biergarten und einem hohen wirtschaftlichen Aufwand erfolgen können.
Daher stellte die Grundstückseigentümerin einen Antrag an die Gemeindeverwaltung auf finanzielle Ablösung der zwei Stellplätzen. Dem Antrag auf Ablösung von den zwei geforderten Stellplätzen stimmte die Verwaltung am Montag einstimmig zu.