Katzenkastration wird 2017 in Borken Pflicht

Katzenkastration für Freigängerkatzen/Kater wird Pflicht in Borken

Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, müssen diese ab dem 01. Januar 2017 kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Der Borkener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2016 die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen.

Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen in Borken ab 2017

Damit die Katzen künftig ins Freie dürfen, müssen die Tiere, sobald sie fünf Monate alt sind, durch einen Tierarzt kastriert und mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden. Um die Katzen bei Bedarf identifizieren zu können, müssen sie in einer entsprechenden Datenbank registriert sein.

Ohne ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen kommt es zu einer ungeregelten Vermehrung des frei lebenden Katzenbestandes; hieraus resultieren im Rahmen der Verwilderung Krankheitsbefall und Unterernährung.

1000 Euro Geldbuße

Katzenhalter, die gegen die Pflicht verstoßen, können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Im Einzelfall kann nach Prüfung eine Ausnahme von den Bestimmungen zugelassen werden, beispielsweise für Züchter.

Bereits mehr als 80 Kommunen und Städte haben Verordnungen zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt.