Höhere Regelsätze für Empfänger von „Hartz IV“ und Sozialhilfe

Kreis Borken weist auf erhöhte Beträge hin

Kreis Borken (pd). Zum 1. Januar 2017 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht. Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zudem werden erforderlichenfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind.

Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2017 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne.

Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 409 Euro. Bislang waren es 404 Euro. Ehepartner oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 368 Euro (bisher 364 Euro). Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 327 Euro (bisher 324 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren bleibt der Regelbedarf unverändert bei 237 Euro; bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren steigt er von 270 Euro auf 291 Euro und bei Jugendlichen ab 14 Jahren von 306 Euro auf 311 Euro.

Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Jobcentern und in den Sozialämtern der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Borken zur Verfügung.