Jetzt gegen Grippe impfen lassen

Oktober und November sind die beste Zeit für die Influenza-Schutzimpfung

Kreis Borken (pd). Der Kreis Borken rät Bürgerinnen und Bürgern jetzt zur Grippe-Schutzimpfung zu gehen. „Noch sind es eher harmlose Erkältungskrankheiten, die gegenwärtig vermehrt auftreten“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Dr. Gerhard Ettlinger. Experten rechneten aber mit einem Anstieg der Erkrankungen an der „echten“ Virusgrippe (Influenza) im Dezember und Januar. „Deshalb sollte jetzt die Grippe-Schutzimpfung durchgeführt werden“, so Ettlinger.

Der Impfschutz ist nicht unmittelbar ab dem Impftermin vorhanden. Nach der Impfung dauert es in der Regel ein bis zwei Wochen bis das Immunsystem genügend Antikörper produziert hat und ein Schutz gegenüber einer Influenzainfektion besteht. „Auch deshalb ist es wichtig, mit der Grippe-Schutzimpfung nicht mehr lange zu warten“, betont Ettlinger. Die in der Apotheke oder direkt beim Arzt erhältlichen Impfstoffe seien gut wirksam und gut verträglich. Sie müssen ein strenges Zulassungsverfahren beim Paul-Ehrlich-Institut bestehen.

Impfen lassen sollten sich vor allem Menschen über 60 Jahre, bestimmte Risikogruppen und medizinisches Personal.

Zu den Risikogruppen gehören:

– Menschen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes (Zuckerkrankheit) oder anderen Stoffwechselkrankheiten, chronischen neurologischen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen ausgelösten Krankheitsschüben),

– Menschen mit angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems,

– Schwangere

Menschen mit den erwähnten Grundkrankheiten und Schwangere haben ein erhöhtes Risiko, schwere oder tödliche Krankheitsverläufe einer Influenza-Infektion zu entwickeln. Bei Schwangeren soll die Impfung zudem einer Infektion des ungeborenen Kindes vorbeugen. Schwangere sollten sich vorzugsweise im zweiten Drittel der Schwangerschaft, bei Vorliegen einer chronischen Krankheit auch im ersten Drittel impfen lassen.

„Auch stillende Mütter können gegen Influenza geimpft werden“, erklärt Ettlinger. Bei ihrer Impfung spielt neben dem persönlichen Schutz auch der Schutz des Säuglings vor einer Infektionsübertragung durch die Mutter eine wichtige Rolle, da Kinder erst ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat geimpft werden dürfen.

Impfen lassen sollten sich zudem Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, medizinisches Personal und Menschen, die zur Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen werden könnten. „Die Impfung des medizinischen Personals folgt dem Gebot, Patienten nicht zu schaden. Natürlich dient die Impfung aber gleichzeitig auch dem persönlichen Schutz“, so Ettlinger.

Die Impfung gegen Influenza muss jedes Jahr erneuert werden. Einen länger anhaltenden Impfschutz, wie man ihn zum Beispiel von der Tetanus-Impfung kennt, gibt es nicht. Der Impfstoff wird jedes Jahr neu zusammengestellt, um möglichst einen Schutz gegen die aktuellen Grippeviren zu gewährleisten.

Dr. Gerhard Ettlinger rät das Impfbuch zum Impftermin mitzunehmen. Dann könne der Arzt gleichzeitig überprüfen, ob der übrige Impfschutz noch ausreichend sei. Weitere Informationen rund um das Thema Impfen gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts www.rki.de.

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Petra Bosse (alias celawie) Freie Journalistin - Kontakt: redaktion[at]heimatreport.de - Beiträge aus der Region, für die Region! Hinweise Kommentare: Bitte beachtet die Netiquette - Kennzeichnen Sie den Kommentar mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Mit dem Abgeben eines Kommentars erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Benutzername und der Kommentartext in Gänze oder in Auszügen auf Heimatreport zitiert werden kann. Achten Sie auf einen sachlichen Umgangston! Beleidigende, diskriminierende oder anstößige Kommentare, die gegen das Gesetz verstoßen, löscht die Redaktion.

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