Kreis Borken stellte im vergangenen Jahr 6.900 Führerscheine neu aus / 3.389 davon für begleitetes Fahren mit 17
Kreis Borken (pd). Der Kreis Borken hat im vergangenen Jahr 6.900 Führerscheine neu ausgestellt oder erweitert, das sind 736 weniger als im Jahr zuvor. Weiter gestiegen ist die Zahl der Jugendlichen, die schon mit 17 hinters Lenkrad wollen. 3.389 Mal erteilte die Führerscheinstelle des Kreises im vergangenen Jahr die Erlaubnis für das begleitete Fahren mit 17. Das bedeutet ein Plus von 3,7 Prozent. Im Jahr 2009 machten 3.268 Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Kreispolizeibehörde und die Führerscheinstelle des Kreises sind sich einig, dass sich der „Führerschein mit 17“ seit seiner Einführung im Jahre 2005 bewährt hat. „In den Statistiken der Polizei sind die jungen Fahrerinnen und Fahrer nicht auffällig“, erklärt der Leiter der Führerscheinstelle, Josef Schmiing. Deshalb begrüßt er, dass der „Führerschein mit 17“ nun zu einer dauerhaften Einrichtung wird. Der Rückgang bei der Zahl der neu ausgestellten oder erweiterten Führerscheine liegt im landesweiten Trend. „Fahrschulen berichten, dass es immer mehr Bewerber gibt, die ihren Führerschein erst mit Anfang 20 machen“, so Schmiing.
Keine Gedanken über ihre Fahrerlaubnis brauchen sich vorerst einige Verkehrssünder zu machen. Insgesamt 529 Kreisbürgerinnen und -bürgern wurde der Führerschein entzogen, das sind 73 weniger als im Vorjahr. Hauptgrund waren dabei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Sie waren in 238 Fällen Auslöser für den Entzug der „Fleppe“. Wegen sonstiger Delikte (z. B. Unfallflucht) sowie körperlicher, geistiger und charakterlicher Mängel mussten 187 Autofahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein abgeben. 51 Mal überstanden Fahranfänger die Probezeit nicht und 53 Kreisbürgern wurden zu viele Punkte im Verkehrsregister in Flensburg zum Verhängnis. Erfreulich dagegen ist, dass 322 Bürgerinnen und Bürgern ihren Führerschein zurückerhielten, nachdem sie ihre Kraftfahreignung wieder nachgewiesen hatten, zum Beispiel durch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung oder ärztliche Bescheinigungen.
Bereits seit 1999 gibt es neue Führerscheine nur noch im praktischen Chipkarten-Format. Im vergangenen Jahr tauschten 2.454 Kreisbürger alte Exemplare ein, 517 weniger als im Jahr zuvor. Zwar sind die alten grauen und rosaroten „Lappen“ noch gültig, dennoch empfiehlt Josef Schmiing den schnellen Wechsel. „Zum einen ist die Führerscheinkarte sehr praktisch und handlich, zum anderen ist man mit dieser Karte im Ausland auf der sicheren Seite“, erklärt er. Der Umtausch kann nach wie vor in den Bürgerbüros der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle des Kreises Borken sowie in den Nebenstellen in Ahaus (ehemaliges Kreishaus) und im Bocholter Rathaus beantragt werden. Erforderlich sind ein biometrisches Lichtbild und eine Unterschrift. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro. Sie kann bei der Antragstellung bar bezahlt werden.
In diesem Zusammenhang weist die Führerscheinstelle ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die befristeten Führerscheine der alten Klasse 2 und Teilberechtigungen aus der alten Klasse 3 rechtzeitig zu verlängern sind. Altinhaber müssen sich spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres erstmals darum kümmern, danach alle fünf Jahre. Inhabern der seit 1999 gültigen Klassen C und D erteilen die Behörden die Fahrerlaubnis generell nur noch befristet für jeweils fünf Jahre. „Zwar steht die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis auf der Führerscheinkarte. Es kommt aber trotzdem vor, dass Lkw- oder Busfahrern gar nicht bewusst ist, dass ihre Berechtigung abgelaufen ist und sie quasi ohne Fahrerlaubnis fahren“, erklärt Josef Schmiing. Nähere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle in Borken, Tel.: 02861/82-2035 oder 82-2037.
Begleitetes Fahren ab 17:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss bei jeder Fahrt eine auf der Prüfbescheinigung namentlich benannte Person als Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben. Von Touren ins Ausland sollten die 17-Jährigen dabei absehen, denn dort reicht die Prüfbescheinigung nicht aus. Im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 hat die begleitende Person keine besondere Funktion. Ihre Aufgabe besteht darin, vor Antritt und während einer Fahrt dem Fahranfänger ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.