Landrat Dr. Kai Zwicker zieht positives Fazit für die Arbeit des „Jobcenters im Kreis Borken“ für 2014 / Aktuell 4.986 SGB II-Arbeitslose im Kreis
Kreis Borken (pd). Das Jahr 2014 ist mit einer positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu Ende gegangen: Zum Jahresende ist die Zahl der Arbeitslosen noch einmal zurückgegangen (-38 Personen). Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Dezember 2014 insgesamt 4.986 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Für das Jahr 2014 zieht Landrat Dr. Kai Zwicker ein positives Fazit für die Arbeit des „Jobcenters im Kreis Borken“.
„Auch wenn die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen etwas über den Vorjahreswerten liegt (+173 Personen), können wir mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr unterm Strich zufrieden sein“, sagt Landrat Dr. Zwicker. „Gerade in der zweiten Jahreshälfte ist es uns gelungen, den Anstieg der Arbeitslosigkeit vom Jahresanfang zu kompensieren, so dass wir uns heute wieder unterhalb der ‚5.000er-Marke‘ bewegen. Mit einer Arbeitslosenquote von aktuell 2,4 Prozent schließen wir das Jahr sogar mit dem niedrigsten Wert in 2014 ab und bleiben damit im Landesvergleich konstant auf einer Spitzenposition.“ Ähnlich stellt sich die Entwicklung mit Blick auf den Hilfebedarf dar: Nachdem der Bedarf in 2014 zunächst leicht angestiegen ist, setzte mit der zweiten Jahreshälfte eine Kehrtwende ein und die Zahl ging von 8.201 Bedarfsgemeinschaften im Juni auf aktuell 7.989 zurück. „Damit liegen wie hier nun wieder auf dem guten Niveau vom Jahresanfang“, so Zwicker.
Für 2015 gelte es nun, die positive Entwicklung, besonders in den letzten Monaten 2014, erfolgreich fortzusetzen. „Inwiefern die andauernden internationalen Turbulenzen oder auch gesetzliche Änderungen wie die Einführung des Mindestlohns noch Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen, müssen wir abwarten“, sagt der Landrat. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ‚Jobcenters im Kreis Borken‘ werden jedenfalls weiterhin alles daran setzen, möglichst vielen Langzeitarbeitslosen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.“ Mit dem erneuten Rückgang im Dezember konnte die Arbeitslosigkeit im SGB-II-Bereich seit dem Sommer nunmehr im vierten Monat in Folge gesenkt werden und befindet sich mit aktuell 4.986 Personen auf dem niedrigsten Stand des Jahres 2014. Gleichzeitig sind erstmals in 2014 wieder weniger als 5.000 SGB-II-Arbeitslose gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 38 Personen gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 76 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat leicht gesunken und liegt aktuell bei 2,4 Prozent (November 2,5 Prozent), genau wie im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Personen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, ist im Dezember erwartungsgemäß leicht angestiegen, dennoch liegt der Kreis Borken damit weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt derzeit bei 10.850 Personen (+65). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und weiterer nicht erwerbsfähiger Angehöriger haben im Dezember 16.308 Personen (+ 60) in 7.989 Bedarfsgemeinschaften (+27) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.