Hinweis zu Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigungen

Zur Vorlage beim Arbeitgeber ist zunächst der positive PCR-Test mit Informationsschreiben des Kreises ausreichend, bis die persönliche Bescheinigung vorliegt

Kreis Borken(pd). Derzeit kommt es beim Kreisgesundheitsamt Borken aufgrund der dynamischen Infektionslage zu Verzögerungen des Versands der Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigungen.

Aus diesem Grund bittet die Corona-Hotline des Kreises betroffene Bürgerinnen und Bürger, von Nachfragen zu den entsprechenden Bescheinigungen abzusehen – auch wenn diese zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt werden.

An dieser Stelle bittet der Kreis Borken auch die Arbeitgeber um Geduld und Verständnis. Bis die Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigung vorliegt, reicht zunächst das positive PCR-Testergebnis mit dazugehörigem Informationsschreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber als Nachweis über die Isolation beziehungsweise Quarantäne aus. Diese Bescheinigungen sind ein Jahr gültig, sodass niemand Sorge haben muss, dass sie unter Umständen bald ablaufen.

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