Hinterlandbebauung in den Innenbereichen von Raesfeld

Gemeinde Raesfeld (pd). Der Planungsausschuss hat sich auf Veranlassung der CDU-Fraktion in seiner letzten Sitzung, die am Dienstag stattfand, mit den Möglichkeiten einer so genannten Hinterlandbebauung in den Innenbereichen befasst. Der Ausschuss hat sich einstimmig für eine grundsätzlich verdichtete Bebauung in den von der Verwaltung vorgestellten Bereichen ausgesprochen. Darüber hinaus soll im Innenbereich eine Hinterlandbebauung in Einzelfällen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugelassen werden.

Neben der Frage, inwieweit ausreichend große Grundstücke zur Verfügung stehen, sind weitere Kriterien in die Beurteilung, ob ein Grundstück geeignet ist, einzubeziehen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung, die Dimensionierung der Kanalisation, die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im öffentlichen Bereich und die Möglichkeit der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Auch die Frage des Nachbarschutzes ist hier von erheblichem Be-lang.

Soweit Grundstückseigentümer Interesse an einer zusätzlichen Bebauung ihrer Grundstücke haben, besteht für diese die Möglichkeit, sich an das Bauamt der Gemeinde, Herr Passier, Tel. 02865/955-171 oder Herr Nienhaus, Tel. 02865/955-172, zu wenden. Auch für die Beantwortung allgemeiner Fragen zu diesem Thema stehen diese Mitarbeiter zur Verfügung.

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