Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

Ingrid Arndt-Brauer, SPD, MdB.Berlin/Kreis Borken/Kreis Steinfurt (pd). „Die letzten Wochen waren gute Wochen für die Kommunen in unserem Land. Die SPD konnte das seit Jahrzehnten massivste Entlastungs- und Investitionspaket, insbesondere für finanzschwache Kommunen, durchsetzen“, berichtet die heimische SPD-Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer. Zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland stehen dadurch jetzt noch einmal zusätzlich 5 Mrd. Euro speziell für Kommunen zur Verfügung. Gemeinsam mit den diversen anderen Entlastungen der Kommunen – etwa die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – entlastet die SPD in der Großen Koalition die Kommunen bis 2018 insgesamt um mehr als 25 Mrd. Euro. Mit den zusätzlichen 5 Mrd. Euro werden die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro um weitere 1,5 Mrd. Euro auf (insgesamt dann 2,5 Mrd.) aufgestockt. Die restlichen 3,5 Mrd. Euro werden noch 2015 für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereitgestellt. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %. Gefördert werden Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (z. B. Krankenhäuser, Lärmschutz, Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung) und mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen) sowie Klimaschutzinvestitionen.

Die 3,5 Mrd. Euro werden nach Bedürftigkeit auf die Länder verteilt. Kriterien zu je einem Drittel sind Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen. Fast ein Drittel dieser Mittel (32,2%) werden demzufolge nach NRW gehen. Das Land NRW legt selbst fest, welche Kommunen als finanzschwach gelten. Diesen Kommunen kann das Land dann die Mittel auf Basis eigener, an den genannten Förderbereichen ausgerichteter Programme, weiterreichen. Geförderte Projekte können dabei auch aus bereits geplanten Maßnahmen bestehen. „Damit gewährt der Bund den Ländern bei der Weitergabe der Mittel und Ausgestaltung eigener Programme größte Freiheit“, so die Finanzpolitikerin.

Bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, beim `Bundesteilhabegesetz´ oder der Frage der steigenden Flüchtlingszahlen wird sich die SPD im Bundestag dafür engagieren, dass die Kosten gerecht aufgeteilt und die Kommunen nicht überfordert werden.

Ingrid Arndt-Brauer: „Die erreichte massive Stärkung der Kommunen ist ein großer Erfolg der SPD. Gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land dürfen nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern müssen von den Menschen vor Ort auch erfahrbar sein.“

 Quelle: dbt:StellavonSaldern