Nach Geflügelpestausbruch im Nachbarkreis Wesel gelten ab Donnerstag, 13.01.2022, folgende Neuregelungen im Kreis Borken:
1. Aufhebung der Geflügelpestüberwachungszone und 2. Änderung der Aufstallpflicht für Geflügelhalter
Kreis Borken (pd). Die aufgrund eines Geflügelpestausbruchs in Hamminkeln (Kreis Wesel) im Kreis Borken eingerichtete Überwachungszone – betroffen davon sind die Kommunen Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken und Raesfeld – kann in den Geflügelbetrieben ab Donnerstag (13.01.2022) wieder aufgehoben werden.
„Sowohl die klinischen Untersuchungen als auch die Entnahme von zahlreichen Proben zur virologischen Befundung, die wir in den letzten Wochen durchgeführt haben, ergaben ein negatives Ergebnis“, zeigt sich Anja Miebach, Leiterin der Veterinärabteilung im Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, erleichtert.
Stichproben
Einbezogen worden seien dabei alle ermittelten Kontaktbetriebe und stichprobenweise die Geflügelhaltungen in der Überwachungszone. Damit enden dann die massiven Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich Eier für die 297 Geflügelhalter mit insgesamt 302000 Tieren in der Überwachungszone.
Geflügelpestvirus durch Wildvögel
„Allerdings darf auch die latente Gefahr, dass das Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Bestände eingetragen wird, nicht unterschätzt werden“, erklärt die Kreisveterinärin weiter. Dies gelte vor allem während der Zugvogelrastzeit, die bis zum Frühjahr andauert. „Daher und angesichts der räumlichen Nähe zum Ausbruchsgeschehen in Hamminkeln wird die Aufstallpflicht für Geflügel und sonstige gehaltene Vögel in den Kommunen Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken und Raesfeld (jeweils alle Ortsteile) vorerst noch beibehalten“, betont Anja Miebach. Im übrigen Kreisgebiet werde diese Pflicht zum 13.01.2022 aufgehoben.
Hohes Risiko
Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken alle Geflügelhalter jedoch eindringlich darum, weiterhin umfassende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen in erster Linie ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen – auch in Kleinstbetrieben. Informationen dazu gibt es im Internet unter https://kreis-borken.de/gefluegelpest.
Meldung bei Todesfällen
Die Kreisveterinäre bitten überdies darum, in Geflügelbeständen in größerer Zahl auftretende Todesfälle mit unklarer Ursache umgehend unter der Rufnummer 02861/681 3801 oder per E-Mail unter [email protected] zu melden. Zudem besteht nach wie vor die Möglichkeit, unter den vorgenannten Kontaktdaten auch verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) zu melden, damit sie zur weiteren Untersuchung eingesandt werden können. Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte hierbei vermieden werden.
Zum Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, das insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.