Führerschein-Umtausch gegen neuen EU-Führerschein: Frist verlängert

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine – egal ob grau, rosa oder Karte – müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Umtauschpflicht für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden,  wurde nun bis zum 19. Juli 2022 verlängert.  

Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18. Januar 2033 besteht.

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