Katzenschutzverordnung tritt 2019 in Kraft
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende und freilebende Katzen ab dem 1. Januar 2019 im gesamten Gebiet des Kreises Borken
Kreis Borken. Die Zahl freilebender Katzen steigt im KreisBorken immer stärker an. Angesichts der deutlichen Überpopulation nehmen auch die verbundenen erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere durch Futtermangel, verschiedene Infektionserkrankungen und Verwilderung zu.
Aus diesem Grund tritt am 1. Januar 2019 eine neue Verordnung in Kraft, die dem Schutz von freilebenden Katzen dient. Sie beinhaltet eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben. Die Verordnung gilt für das gesamte Kreisgebiet Borken.
Reduzierung der Überpopulation
Die Kastration oder Sterilisation männlicher und weiblicher Katzen ist eine Maßnahme zur langfristigen Reduzierung der Überpopulation von freilebenden Katzen. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können Katzen, die entlaufen sind oder ausgesetzt wurden, schnell der Halterin beziehungsweise dem Halter zugeordnet werden. „Dies hat für die Katzen den Vorteil, dass sie nicht mehr so lange im Tierheim bleiben müssen, wodurch auch Kapazitäten der Tierheime frei werden“, weiß Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow.
Die Kennzeichnung kann durchMikrochip oder durch Tätowierung erfolgen. Eine kostenlose Registrierung kann bei den Haustierregistern „FINDEFIX – Deutschen Tierschutzbund“ und“TASSO“ durchgeführt werden.

Halterinnen und Halter, die ihrer Katze Freigang gewähren wollen, müssen sich – sofern noch nicht erfolgt – um die tierärztliche Behandlung der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kümmern und diese auch bezahlen. „Die Katzenschutzverordnung gilt nur für Tiere mit unkontrolliertem freien Auslauf – nicht für Wohnungskatzen“, betont Dr. Schwenzow.
Wildvogelbestand
Um die Katzenpopulation rasch und mit Nachdruck zu reduzieren, können ab 2019 auch Tierheime und Tierschutzvereine, die vom KreisBorken dazu berechtigt wurden, freilebende Katzen kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. „Durch die Verordnung wird so die Anzahl anderer wildlebender Arten, die zum Jagdspektrum der Katzen gehören, – beispielsweise der Wildvogelbestand – wieder zunehmen“, erwartet die Kreisordnungsdezernentin.
Zum Hintergrund:
Die durchschnittliche Anzahl der Würfe einer weiblichen fortpflanzungsfähigen Katze liegt bei zwei Würfen mit durchschnittlich vier Welpen pro Jahr. Diese werden bereits nach fünf bis acht Monatengeschlechts reif. Dies ermöglicht ein außerordentlich schnelles Wachstum derPopulation.
Eine Maßnahme zur langfristigen Reduzierung der Überpopulation von freilebenden Katzen ist die Kastration oder Sterilisation männlicher und weiblicher Katzen. Kastration ist die operative Entfernung von Hoden beziehungsweise Eierstöcken, Sterilisation die Unterbindung der Samen-beziehungsweise Eileiter.
Diese Eingriffe werden von einer Tierärztin odereinem Tierarzt unter Narkose des Tieres durchgeführt und gelten als Routine eingriff. Die Katzen können bald nach der Unfruchtbarmachung nach Abklingen der Narkose und bei ungestörtem Allgemeinbefinden wieder freigelassen werden.