Feldvogel-Inseln im Acker – Förderangebot des Landes NRW

Brutflächen für Kiebitz, Feldlerche und Co.

Kreis Borken (pd). Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Auch unsere Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden.

Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren sinken die Bestandszahlen unserer Feldvögel drastisch  – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme.

Um diesem „Trend“ entgegenzuwirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie für den Schutz der Gelege im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Verzicht auf jegliche Bearbeitung

Das Umweltministerium NRW wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern und den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 01.Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt.

kiebitze brüten
Der Kiebitz brütet im Kreisgebiet bevorzugt auf Ackerflächen. Foto: Kreis Borken

Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So wird beispielsweise 1.050 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (z.B. über die Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“).

Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig.

Dieser Nachweis wird durch die Biologische Station Zwillbrock oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht.

Die Biologische Station erreichen Sie unter Tel. 02564/98600 oder per E-Mail an [email protected] und die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 02861/82-1421 oder per E-Mail an [email protected].

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