Unerbittlich, teilweise viel zu früh und manchmal unerbittlich: Der Tod kommt immer. Und eins ist sicher, er kostet jede Menge Geld für die Hinterbliebenen.
Eine Beerdigung auf einem Friedhof kostet jede Menge Geld. Die Kosten stellt die Hinterbliebenen häufig vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Beerdigungskosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren und Bestatterleistungen.
Der Verlust eines geliebten Menschen stellt immer eine starke emotionale Belastung für die Angehörigen dar. Und dann kommt die Frage nach den Kosten auf. Sehr schwer für viele Trauernden, hier auf die Schnelle, neben der Trauer, die richtige Entscheidung zu treffen.

Wichtig jedoch ist, dass selbst bei einem plötzlichen Todesfall die Beerdigungskosten die Möglichkeiten der Hinterbliebenen nicht übersteigen sollte.
Besonders in Zeiten der Trauer ist es häufig schwer, sich dann mit den Kosten und den ganzen anderen Dingen, die zu einer Beerdigung dazu gehören, auseinanderzusetzen.
Gebühren werden oft unterschätzt
Vorab sollte entschieden werden, auf welchem Friedhof und welche Bestattung der Hinterbliebene sich zu Lebzeiten gewünscht hat.
Besonders diese Gebühren werden oft unterschätzt. Sie übersteigen häufig die Kosten für das Bestattungsunternehmen.
Wir haben anhand einer privaten, schlichten aber sehr ehrwürdigen teilanonymen Bestattung in Erle mit Bestatter Kock die Gesamtkosten zusammengefasst.

Unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten
Zu unterscheiden sind in der Kirchengemeinde Raesfeld die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bestattung.
In Raesfeld gibt es derzeit unterschiedliche Möglichkeiten der letzten Ruhe. Die Ruhezeit beträgt in Raesfeld 25 Jahre, in Erle 30 Jahre.
Raesfeld
Wahl – und Familiengräber
Diese kosten 700 Euro und müssen von den Familienangehörigen selber gepflegt werden.
Die Verlängerung pro Jahr kosten 28 Euro.
Urnengräber
Urnenreihengräber 450 Euro
Urnenwahlgrab je Grabstelle 450 Euro
Beisetzung von Urnen auf Wahl- und Familiengrabstätten 450 Euro
Die Verlängerung pro Jahr kosten 18 Euro.
Teilanonym-Rasengräber/Gräber ohne Gestaltungsmöglichkeiten
Die Kosten beinhalten die Pflege während der 25 jährigen Nutzungszeit
a) für Erdbestattung 1.020 Euro
b) für Urnenbestattung 700 Euro
Hinzu kommen die Kosten für Schlichte Grabplatte mit Namen in Höhe von 476 Euro.
Grabstätten im Ruhegarten (derzeit nur in Raesfeld möglich)
Die Urnengrabstellen für eine Erdbestattung inkl. Pflege während der 25-jährigen Nutzungszeit kosten je Grabstelle 2.450 Euro. Verlängerung pro Jahr 98 Euro.
Nicht im Preis inbegriffen ist der Grabstein/Kreuz, die individuell gestaltet werden können.
Grabstätten Ruhegarten – Urnengrabstelle ink. Pflege der 25-jährigen Ruhezeit 1.950 Euro. Verlängerung pro Jahr 50 Euro.
Gebüren für die Grabbereitung:
Wahlgräber 400 Euro und Urnengräber 200 Euro
Nutzung der Friehofshalle und Aufbewahrungsräume
Aufbewahrungsraum 240 Euro
Friedhofshalle 150 Euro
Erle
Kosten einer teilanonymen Bestattung auf dem Friedhof in Erle
Erwerb eines Reihengrab bzw. Grab ohne Gestaltungsmöglichkeit inkl. Pflege für 30 Jahre 2.200 Euro. plus 476 Euro für eine Grabplatte
Urnenbestattung:
1.280 Euro plus 476 Euro für eine schlichte Grabplatte
Hinzu kommen Kosten für
- die Aushebung und Verfüllung der Grabstelle von 476 Euro
- die Nutzung der Aufbewahrungsräume und Friedhofshalle insgesamt von 340 Euro
Die Gesamtkosten der reinen Friedhofsgebühren für eine teilanonyme Bestattung auf dem Friedhof in Erle belaufen sich am Ende auf rund 3.456 Euro (Stand 2019).

Bestatter des Vertrauens
In den Tagen der Traurigkeit ist es wichtig, dass ein Bestatter den Angehörigen zur Seite steht. Dieser ist nicht nur Tröster, sondern nimmt den Angehörigen nach einem Todesfall viel Arbeit ab.
Hier werden dann am Ende auch die Ausgaben abgerechnet wie die Erstellung der Sterbeurkunde (20 Euro), die Kosten für sechs Sargträger (150 Euro), Beerdigung katholisch (30 Euro), Blumenschmuck und Kränze, Handschuhe für Sargträger, Anzeige in Zeitungen usw.
Beispiel Gesamtkosten – teilanonym Friedhof Erle
Beispiel für eine teilanonyme Bestattung in Erle kostet, je nach Auswahl des Sarges ab ca. 1.300 Euro sowie Sargkreuz, Decke mit Kissen, Überführungskosten zur Friedhofskapelle, Abmelden, Einsargen und Aufbewahrung im offenen Sarg, Handschuhe und Erledigung der Formalitäten rund 1.936 Euro (ohne Kaffeetrinken, Trauerkarten und Zeitungsanzeigen, Blumen und Kränze).
Gesamtkostenmit Friedhofsgebühr
Die Gesamtkosten mit der zusätzlichen Friedhofsgebühr beeinträchtigt am Ende die Summe des Bestatters beträchtlich.
Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 5.402 Euro (3.466 Friedhofsgebühr plus 1.936 Euro Bestattungskosten). Nicht in den Kosten einberechnet ist die Ausstellung eines Totenscheins des diensthabenden Arztes von rund 100 Euro.

Schon zu Lebzeiten vorsorgen!
Das Thema Vorsorge das Einrichten eines Treuhandkontos könnte viele Problem für die Hinterbliebenen lösen. Auf diese Weise sind die Hinterbliebenen bei Insolvenz oder Tod der Verstorbenen vor dem Verlust des Geldes geschützt. Darüber können hier die eigenen Wünsche und Vorstellungen schon Lebzeiten schriftlich festgelegt werden.
Bestattungsinstitute bieten die Möglichkeit einer Finanzierung der Bestattung an.

Dazu der Raesfelder Bestatter Ralf Kock: „Ich wünsche mir, dass die Menschen noch zu Lebzeiten die wichtigsten Entscheidungen treffen, die über ihren Tod hinaus wirksam sind. Dazu zählen Verfügungen ebenso wie eine Vorsorge für ein Begräbnis, welches nicht vom Staat berührt werden darf – egal, was passiert“.
Lassen Sie sich über das Thema Vorsorge beraten:
- Vorsorge für Hinterbliebene (sog. Schonvermögen, das vor dem Zugriff des Staates sicher ist).
- Treuhandkonto einrichten
- Patientenverfügungen
- Bestattungsverfügungen
- gewünschte Grabrede oder die Form der Bestattung
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die unterschiedlichen Bestattungsarten und die damit verbundenen Kosten, und treffen Sie in Ruhe eine Entscheidung.
Gesetzgebung
Allerdings gibt es Gesetzte, die nicht jeden Wunsch des Hinterbliebenen erfüllen können.
Wie zum Beispiel: Die Beisetzung im eigenen Garten. Das ist nicht nur bei uns in der Gemeinde Raesfeld, sondern fast überall in Deutschland verboten.
Ebenfalls verboten in Deutschland ist, obwohl eine Beisetzung eine höchst private Angelegenheit ist, dass Verstreuen der Totenasche in der freien Natur. Hier gilt die Totenruhe!

Friedhofszwang in Deutschland
In Deutschland herrscht immer noch Friedhofszwang: Verstorbene müssen ihre letzte Ruhe in offiziellen Gräbern finden. Diese adäquate Bestattungspflicht besteht in Deutschland – aus christlicher Tradition als Erdbestattung – bereits seit dem Mittelalter. Anfangs war die Kirchgemeinde in ihren Kirchhöfen dafür zuständig, auch für das „Armenbegräbnis“.
Preußisches Landrecht
Später ab 1806 galt das allgemeine Preußische Landrecht. Hier wurde aus hygienischen Gründen verboten, Leichen innerhalb bebauter Flächen zu begraben.

Urne im eigenen Garten
Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Der Friedhofszwang verbietet es in Deutschland, die Asche eines Verstorbenen, wegen Ruhezeit, im Privatbereich zu verwahren.
Unsere Nachbarn in den Niederlanden sehen das gelassener. Hier können die Angehörigen die Asche in der Urne mit nach Hause nehmen, getreu dem Motto: Ruhe sanft in eigenem Garten.
Petra Bosse