Die Gemeinde Raesfeld veräußert insgesamt 19 Wohnbaugrundstücke

Die Gemeinde Raesfeld veräußert insgesamt 19 Wohnbaugrundstücke. Davon 14 in Raesfeld und 5 im Ortsteil Erle. Zusätzlich vergibt die Gemeinde Raesfeld 7 Wohnbaugrundstücke im Wege des Erbbaurechts in Raesfeld.

Für den Verkauf bzw. die Vergabe der Wohnbaugrundstücke wird ein Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung folgender Bedingungen durchgeführt: Die Bewerbungsfrist endet am 27. August 2012.
Die nach Ablauf der Frist eingegangenen Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Es werden Bewerber berücksichtigt, die mindestens zwei Jahre in Raesfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind/waren oder hier ihren Arbeitsplatz haben / hatten. Auf die Zweijahresfrist werden alle Zeiten angerechnet, in denen die Bewerber in Raesfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet waren oder ihren Arbeitsplatz hatten.

Hinweis:Es ist nicht erforderlich, dass die Bewerber zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Raesfeld ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz haben. Bewerber, die selbst oder deren Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner / Lebenspartnerin über unbebaute Wohnungsbaugrundstücke in Raesfeld verfügen, werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Bewerber, die selbst oder deren Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner / Lebenspartnerin über ein selbst bewohntes Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung verfügen, werden im Vergabeverfahren berücksichtigt, wenn mit dem vorhandenen Wohnhaus / Eigentumswohnung die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003

– bei einer Person von 50 qm
– bei zwei Personen von 100 qm nicht überschritten wird.
-Für jedes im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldete Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Wohnfläche um jeweils 25 qm.
-Bewerber, deren Eltern/Schwiegereltern über unbebaute Wohnungsbaugrundstücke in Raesfeld verfügen, haben ihre Eigentums und familiäre Situation darzulegen. Über die Zulassung zum Verfahren entscheidet der Hauptausschuss im Einzelfall.
– Bewerber, die in der Zeit vom 16.06.2002 bis heute unbebaute Grundstücke in Raesfeld veräußert haben, werden nicht zugelassen.
-Bewerber, die das 18. Lebensjahr am 16.06.2012 noch nicht vollendet haben, werden nicht berücksichtigt.
-Grundstücke werden nur an Bewerber vergeben, die ein Wohnhaus zur Eigennutzung mit maximal zwei Wohneinheiten errichten wollen, wobei mehr als 50 % der geschaffenen Wohnfläche vom Eigentümer genutzt werden muss.
-Das Bauvorhaben muss vom Bewerber innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss erstellt werden.
-Der Bewerber muss sich verpflichten, dass erworbene Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung selbst zu nutzen und innerhalb dieses Zeitraumes auch nicht zu veräußern.
-Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der zum Verkauf bzw. zur Vergabe im Wege des Erbbaurechts vorgesehenen Grundstücke, so behält sich die Gemeinde vor, die Vergabekriterien weiter einzuengen.

Die Lage der zu vergebenden Grundstücke kann der als PDF-Datei angehängten Zeichnungen entnommen werden und  gibt es auf: www.Kreis Borken.de

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