Vor Jahren hatte die Landesregierung entschieden, dass alle Hausbesitzer bis 2023 einen Nachweis über die Dichtheit der hauseigenen Kanalzuleitung erbringen müssen. Ende 2011 kippte NRW-Minister Johannes Remmel nun dieses Gesetz. Das gesamte Verfahren wurde erst einmal ausgesetzt und derzeit ist noch unklar, welcher der eingebrachten neuen Gesetzesentwürfe zur Dichtheitsprüfung am Ende verabschiedet werden wird. Das stellt viele Kommunen und Privatunternehmen vor Schwierigkeiten, denn teilweise haben diese schon in neues Personal, Fortbildungen, Messgeräte, Bürgerinformationen und Internetauftritte investiert.
Bei der Gemeinde Raesfeld sind die bisher getätigten Investitionen im Bereich Dichtheitsprüfung sehr gering. „Wir haben von Anfang an den Ball flach gehalten“, sagt der Erste Beigeordnete Martin Tesing. Auch jetzt will die Gemeinde Raesfeld erst einmal abwarten, wo die Reise der Landesregierung hingeht. Aus Düsseldorfer Kreisen sei zu hören, dass man erwäge, von der generellen Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung abzurücken und nur in begründeten Fällen, Eigentümer zum Nachweis zu verpflichten. „Doch Konkretes weiß man nicht und das heißt für uns, abwarten und alle Aktivitäten auf Eis legen“, so Martin Tesing. Mit dieser Vorgehensweise schließt sich die Gemeinde Raesfeld der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes an. „Sobald Details über die künftig nötigen Maßnahmen bekannt sind, werden wir die Raesfelderinnen und Raesfelder über unseren neuen Fahrplan informieren.“