Der Kreis Borken zahlte im vergangenen Jahr 4,94 Millionen Euro BAföG aus

Förderung für 1.753 junge Frauen und Männer / Kreis ist Ansprechpartner für Jugendliche, die eine schulische Ausbildung absolvieren

Kreis Borken (pd). 1.753 junge Frauen und Männer aus dem Kreis Borken, die eine schulische Ausbildung absolvieren, sind im vergangenen Jahr in den Genuss einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gekommen. Damit blieb die Zahl der Geförderten nahezu konstant (2009: 1.742). Auch der Finanzaufwand bewegte sich mit 4,94 Millionen Euro im Rahmen des Jahres 2009 (4,97 Millionen Euro).

Im Zuge einer Gesetzesänderung sind die BAföG-Bedarfssätze zum 1. Oktober 2010 um zwei Prozent und die Freibeträge vom Einkommen der Eltern um drei Prozent gestiegen. Der Förderungshöchstsatz pro Monat beträgt aktuell 645 Euro für Schülerinnen und Schüler und 670 Euro für Studierende. Die Altersgrenze für Masterstudiengänge ist im vergangenen Jahr auf 35 Jahre angehoben worden. Änderungen gibt es zudem für Auszubildende, die ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind. Für sie gilt nun nicht mehr die Altersgrenze von 30 Jahren.

Neu ist auch, dass bei einigen Schulformen (insbesondere bei berufsqualifizierenden Berufsfachschulen und bei Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt) die auswärtige Unterbringung ohne weitere Prüfung anerkannt werden kann. „Bisher war es so, dass die auswärtige Unterbringung nur anerkannt werden durfte, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in angemessener Zeit nicht erreichbar war und der Auszubildende somit ausbildungsbedingt eine eigene Wohnung nehmen musste“, erklärt der Leiter der zuständigen Abteilung beim Kreis Borken, Wolfgang Heffe. Jetzt gilt: Wer einen Anspruch auf BAföG hat, wenn er bei den Eltern wohnt, dem wird die auswärtige Unterbringung ohne weitere Prüfung anerkannt.

Dies gilt allerdings nicht für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) sowie für berufsbildende Berufsfachschulen (z. B. Handelsschule, Höhere Handelsschule). Für diese Schulformen besteht kein Anspruch auf BAföG, wenn Schülerinnen und Schüler bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen. Wenn die Jugendlichen dagegen eine eigene Wohnung haben, bedarf es einer weiteren Prüfung, ob die auswärtige Unterbringung anerkannt werden kann.

Der Kreis Borken ist beim BAföG für alle schulischen Ausbildungen verantwortlich. Für junge Leute, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Studierende finden ihre Ansprechpartner im Studentenwerk ihrer Hochschule. 65 Prozent des BAföGs trägt der Bund, den Rest die Länder. Das Schüler-BAföG wird in der Regel in voller Höhe als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Bei Studierenden wird der Förderungsbetrag zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Der Darlehensteil ist frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilung im Borkener Kreishaus beraten Interessierte persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02861/82-1201, 82-1203, 82-1205 und 82-1264. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de oder auf den Seiten des Kreises www.kreis-borken.de/presselinks.