Der Kreis Borken zahlte im vergangenen Jahr 4,46 Millionen Euro BAföG aus

Logo Kreishaus (640x428)1073 junge Menschen nahmen Ausbildungsförderung im Jahr 2013 in Anspruch / Kreis ist Ansprechpartner für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren

Kreis Borken (pd). 1073 junge Frauen und Männer aus dem Kreis Borken, die eine schulische Ausbildung absolvieren, haben im vergangenen Jahr eine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)  erhalten. 1255 Anträge wurden insgesamt gestellt.  Das sind 138 weniger als im vorherigen Jahr – 2012 waren es noch 1393. Insgesamt wurden dafür 4,46 Millionen Euro ausgezahlt. Der Finanzaufwand hat sich gegenüber dem des Vorjahres um 140.000 Euro verringert (2012: 4,6 Millionen Euro).

Der Kreis Borken ist für die Förderung von schulischen Ausbildungen zuständig: Schülerinnen und Schüler, beispielsweise von Abendrealschulen, Abendgymnasien, Berufsfachschulklassen, sofern sie in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, oder von Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, können finanzielle Hilfen beantragen. 182 der gestellten 1255 Anträge mussten im vergangenen Jahr (2012: 164) wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, wurden zurückgezogen oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Denn für Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen werden die jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes tätig. Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig dafür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Seit der letzten Gesetzesänderung im Oktober 2010 sind die Bedarfssätze und die Freibeträge vom Einkommen der Eltern unverändert geblieben. Schülerinnen und Schüler erhalten, abhängig von verschiedenen Faktoren, pro Monat eine Förderung zwischen 216 und 645 Euro. Wenn sie mit einem eigenen Kind bis zum Alter von zehn Jahren in einem Haushalt leben, bekommen sie zusätzlich 113 Euro, für jedes weitere Kind noch einmal 85 Euro.

Der Bund trägt die Kosten des BAföG zu 65 Prozent, für den weiteren Anteil kommen die Länder auf. Das Schüler-BAföG wird  als Zuschuss gezahlt, das heißt, die Schülerinnen und Schüler müssen es nicht zurückzahlen. Bei Studierenden ist das anders: Sie erhalten den Förderbetrag jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist dann frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema BAföG gibt es in einem gerade erschienenen Informationsblatt des Kreises Borken, das bei der Kreisverwaltung Borken, Burloer Straße 93, im Fachbereich Soziales, telefonisch unter 02861/82 -1221, -1222 oder -1223, angefordert werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung Ausbildungsförderung beraten Interessierte auch persönlich oder per Telefon. Auch im Internet gibt es Informationen unter www.kreis-borken.de/bafoeg.

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